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   LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18   

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https://dejure.org/2019,5349
LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18 (https://dejure.org/2019,5349)
LG München I, Entscheidung vom 22.02.2019 - 37 O 18232/18 (https://dejure.org/2019,5349)
LG München I, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 37 O 18232/18 (https://dejure.org/2019,5349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 19 a; TMG § 7 Abs. 4; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, § 110, § 269 Abs. 3 S. 2; UWG § 12 Abs. 2
    Die Widerlegung der Dringlichkeit ist im Urheberrecht nicht auf ein Werk bezogen

  • JurPC

    Widerlegung der Dringlichkeit im Urheberrecht

  • online-und-recht.de

    Kein Eilverfahren bei Ansprüchen gegen Access-Provider wegen KINOX.TO

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Verfügung von Sky gegen Internet-Provider scheitert an Dringlichkeit

  • rewis.io

    Die Widerlegung der Dringlichkeit ist im Urheberrecht nicht auf ein Werk bezogen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erforderliche Dringlichkeit für DNS-Sperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Access-Sperren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Dringlichkeit einer einstweilige Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mangels Dringlichkeit keine DNS-Sperre per einstweiliger Verfügung - Access-Provider muss Streamingseiten kinox.to burning series und serien stream nicht sperren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eilverfahren gegen Access-Provider wegen KINOX.TO, BURNING SERIES oder SERIEN STREAM

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 400
  • ZUM 2019, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
    Der Umstand, dass dieses Urteil die Störerhaftung betraf und dass seit der Entscheidung "Dead Island" des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 26.07.2018- I ZR 64/17) mittlerweile möglicherweise ein Vorgehen gemäߧ 7 Abs. 4 TMG analog notwendig ist, ändert an der grundsätzlich seit der Entscheidung "Störerhaftungdes Acess-Providers" bekannten Möglichkeit der Inanspruchnahme der Access-Provider nichts.

    bb) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Dead Island" (BGH GRUR 2018, 1044) legt eine nicht werksbezogene Auslegung im Rahmen der Dringlichkeit nahe:.

    Insofern bestehe - anders als im Fall des Hast-Providers, der bei Annahme einer Verhaltenspflicht auf bestimmte Schutzrechte bezogene zukünftige Verletzungen verhindern und deshalb eingestellte Informationen daraufhin untersuchen müsse - keine Veranlassung, die Verhaltenspflicht des Zugangsvermittlers in Fällen der vorliegenden Art schutzrechtsbezogen auszugestalten (BGH GRUR 2018, 1044, 1047).

    Deshalb löse - ebenso wie im Falle der gewerblichen WLAN-Bereitstellung - bereits der an den Betreiber gerichtete Hinweis, über den von ihm bereitgestellten drahtgebundenen Internetzugang seien Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen worden, eine entsprechende Verhaltenspflicht aus (BGH GRUR 2018, 1044, 1047).

  • LG Hamburg, 08.04.2009 - 308 O 660/08

    Streaming von Fernsehsignalen als IPTV

    Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
    Gleiches gilt für die von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 575 = BeckRS 2009, 21838) und des Landgerichts Hamburg (ZUM 2009, 582).
  • OLG Hamburg, 25.07.2008 - 5 U 52/07

    Grundsätze des Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsrecht können nicht auf das

    Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
    Gleiches gilt für die von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 575 = BeckRS 2009, 21838) und des Landgerichts Hamburg (ZUM 2009, 582).
  • OLG München, 10.05.2012 - 29 U 515/12

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierte Werbung in Wikipedia-Eintrag trotz zugehöriger

    Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung an, wonach - unabhängig von der Frage, ob über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mündlich verhandelt worden ist - für die Anwendung des § 11O Abs. 1 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren im Hinblick auf dessen Charakter als Eilverfahren und dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes kein Raum ist (Nagel/Gottwald, in: Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2013, § 5 Ausländer als Verfahrensbeteiligte, Rn. 81; OLG München NJOZ 2012, 2119, 2121).
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
    Ein Verhalten des Verfügungsklägers, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht, kann der Annahme der Dringlichkeit entgegenstehen (vgl. OLG München, Urt. v. 14.7.2016 - 29 U 953/16, GRUR-RR 2017, 89, 94 m.w.N.).
  • OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten

    Die Berufungen der Antragstellerinnen zu 1), 2), 3), 5) und 6) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, werden zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.

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