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   LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15   

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LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15 (https://dejure.org/2018,36623)
LG München I, Entscheidung vom 26.10.2018 - 37 O 10335/15 (https://dejure.org/2018,36623)
LG München I, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 37 O 10335/15 (https://dejure.org/2018,36623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 20, § 33 Abs. 1, § 33a Abs. 1, § 87, § 89; Vertikal-GVO Art. 2 Abs. 1, Art. 4 a); BGB § 259, § 666, § 675
    Verbotene Wettbewerbsbeschränkung innerhalb eines Franchisesystems

  • rewis.io

    Verbotene Wettbewerbsbeschränkung innerhalb eines Franchisesystems

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichender Hinweis auf teilnehmende Betriebe in der Werbung hat Kernbeschränkung zur Folge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Ein von einer derartigen Werbung ausgehender Anpassungsdruck gehört zum Wesen des Wettbewerbs und ist von den am Wettbewerb Beteiligten hinzunehmen (BGH, Urteil v. 02.02.1999, KZR 11/97, Rz. 30, juris).

    Der Lizenznehmer wird so entsprechend der mit dieser Werbung verfolgten Zielvorstellung das einheitliche Preisniveau des gesamten Vertriebssystems übernehmen (vgl. BGH. Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 33, juris; BGH Urteil v. 20.05.2003 - KZR 27/02 Rz. 34 ff.).

    Dass die Beklagte in der zitierten Entscheidung des BGH (Urteil v. 02.02.1989 KZR 11/97) ein Selbsteintrittsrecht für den Fall hatte, dass der Lizenznehmer zu einer Vermietung zu den beworbenen Preisen nicht bereit war, und das im vorliegenden Fall fehlt, ändert entgegen der Auffassung der Beklagtenseite an dieser Wertung nichts.

    Dieses Selbsteintrittsrecht verstärkte auch nach der Argumentation des BGH lediglich den ohnedies bereits zu einer faktischen Preisbindung führenden Druck der Werbung (vgl. BGH, Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 34, juris).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach §§ 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von §§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08 - Rn. 8, 16 f., juris).

    Denn der Ersatzanspruch greift hier nicht ein, da die Beklagte eine etwaige Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, Trotz Geltendmachung unberechtigter Ansprüche oder nicht bestehender Rechte hat die betreffende Vertragspartei die Pflichtwidrigkeit nicht zu vertreten, wenn der eigene Rechtsstandpunkt zumindest plausibel ist (BGH Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08 - Rz. 20, juris).

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Der Lizenznehmer wird so entsprechend der mit dieser Werbung verfolgten Zielvorstellung das einheitliche Preisniveau des gesamten Vertriebssystems übernehmen (vgl. BGH. Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 33, juris; BGH Urteil v. 20.05.2003 - KZR 27/02 Rz. 34 ff.).

    Ein etwaiger Schaden dieser Art beruht nicht kausal auf der unzulässigen Preisbindung durch die Werbung, Vergleichsmaßstab für einen möglichen Schaden ist allein der Gewinn, den die Klägerinnen ohne die faktische Bindung an die von der Beklagten in der Werbung genannten Preise beim Verkauf der beworbenen Artikel hätte erzielen können (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 27/02 -, Rn. 38, juris).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Insoweit genügt die nicht lediglich entfernt liegende Möglichkeit eines Schadens, das heißt aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16 -, Rn. 34, juris; BGH, Urteil vom 6. März 2001 - KZR 32/98, GRUR 2001, 849, 850 mwN - Remailing-Angebot).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Dies gilt umso mehr als die in der Werbung in großer Schrift enthaltene Preisangabe nicht etwa mittels eines Sternchens auf den einschränkenden Hinweis verweist wie etwa in der als Anlage B 9 vorgelegten Werbung von McDonald's. Der Zuschauer hat daher keinen Anlass, den kleingedruckten Hinweis zu lesen (vgl. ebenso BGH Urt. v. 04.02.2016 - I ZR 194/14 - "Fressnapf" Rn.14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 20/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Aufgrund dieser treuhänderischen Bindung ist die Beklagte auch zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf Urteil v. 06.04.2011 - U (Kart) 20/10 - Rz.63, juris m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Insoweit genügt die nicht lediglich entfernt liegende Möglichkeit eines Schadens, das heißt aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16 -, Rn. 34, juris; BGH, Urteil vom 6. März 2001 - KZR 32/98, GRUR 2001, 849, 850 mwN - Remailing-Angebot).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st. Rspr. BGH NJW 1986, 2507; NJW 2010, 1877, 1878).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st. Rspr. BGH NJW 1986, 2507; NJW 2010, 1877, 1878).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
    Dies reicht für eine Anordnung nach § 142 ZPO nicht aus, der nicht dazu dient, einer Partei die Darlegungslast zu erleichtern, indem das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH Beschluss v. 14.06.2007 - VII ZR 230/06 - Rn. 10).
  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • OLG München, 07.11.2019 - 29 U 4165/18

    Bewerbung von Billigpreisen durch den Franchisegeber einer Restaurantkette

    Die Klägerinnen zu 1) und zu 2) werden ihrer jeweiligen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.10.2018, Az. 37 O 10335/15 für verlustig erklärt.

    37 O 10335/15 abgeändert und die Klage der Klägerinnen per Endurteil abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München vom 26.10.2018, Az. 37 O 10335/15, teilweise abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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