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   LG München I, 31.01.2018 - 11 O 6461/17   

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https://dejure.org/2018,5099
LG München I, 31.01.2018 - 11 O 6461/17 (https://dejure.org/2018,5099)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2018 - 11 O 6461/17 (https://dejure.org/2018,5099)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 11 O 6461/17 (https://dejure.org/2018,5099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 309 Nr. 7b
    Ansprüche auf Mehrvergütung im Rahmen eines Konzessionsvertrags

  • rewis.io

    Ansprüche auf Mehrvergütung im Rahmen eines Konzessionsvertrags

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planungsrisiken sind bei einem Konzessionsvertrag nicht ungewöhnlich!

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kostenrisiko im ÖPP-Vertrag: Klage der Pansuevia gegen den Bund abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsrecht + Nutzungsrisiko = Baukonzession (IBR 2018, 1064)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 30.01.1986 - 29 U 3832/85

    AGB-Gesetz: Unwirksame Bauvertragsklauseln

    Auszug aus LG München I, 31.01.2018 - 11 O 6461/17
    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt aus der Entscheidung des OLG vom 30.01.1986 (29 U 3832/85) ist deshalb nicht gegeben.
  • OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, wird zurückgewiesen.

    dass das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, dahingehend abgeändert wird, dass die Beklagte und Berufungsbeklagte verurteilt wird, an die Klägerin und Berufungsklägerin einen Betrag in Höhe von 34.282.893,88 Euro sowie Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, wurde der Beklagten am 05.02.2018 zugestellt.

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