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LG München I, 31.08.1999 - 5 HKO 8188/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 15.05.2002 - 7 U 2371/01
Anforderungen an den gem. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Vorstand an die …
Die im Jahre 1999 beschlossene Verschmelzung der Beklagten mit ihrer Mehrheitsaktionärin wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts München I vom 31.08.1999 im Verfahren 5 HKO 8188/99 für nichtig erklärt.