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   LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15   

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https://dejure.org/2016,10574
LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15 (https://dejure.org/2016,10574)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 11 O 1624/15 (https://dejure.org/2016,10574)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 11 O 1624/15 (https://dejure.org/2016,10574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lebensversicherungsvertrag: Widerrufsrecht bei Altverträgen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Lebensversicherung nach 21 Jahren wegen Belehrungsfehler ?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 488/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien bei einer nach dem Policenmodell

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
    aa) Es kann auch dahinstehen, ob es rechtsmethodisch zulässig wäre, ein planwidrige Regelungslücke des Gesetzes anzunehmen und Analogieschlüsse zu den gar nicht mehr geltenden § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 2 HWIG a..F. zu ziehen (vgl. hierzu etwa BGH VersR 2013, 1513 einerseits, BGH VersR 2016, 450 bei juris Rn 15 andererseits).

    Deshalb werden die Belange der Versichertengemeinschaft nach angemessenem Ausgleich, d.h. auch der von ihr gewährte Versicherungsschutz angemessen berücksichtigt, indem auf der Ebene des Bereicherungsausgleichs Risikozuschreibungen vorgenommen werden (BGH VersR 2014, 718, bei juris Rn 45, VersR 2016, 450).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
    aa) Es kann auch dahinstehen, ob es rechtsmethodisch zulässig wäre, ein planwidrige Regelungslücke des Gesetzes anzunehmen und Analogieschlüsse zu den gar nicht mehr geltenden § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 2 HWIG a..F. zu ziehen (vgl. hierzu etwa BGH VersR 2013, 1513 einerseits, BGH VersR 2016, 450 bei juris Rn 15 andererseits).

    Ein nachträglicher Widerruf - unbesehen des Abrechnungszeitpunktes- kann daher unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt mehr in Betracht kommen (im Ergebnis jedenfalls auch BGH VersR 2013, 1513 bei juris Rn 25 f).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-201/01

    Walcher

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
    Der Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben, steht unbesehen des Zeitpunktes der Abrechnung des Vertrages in solchen Fällen auch eine richtlinienkonforme Auslegung nicht entgegen, weil auch im europäischen Recht der Einwand des Rechtmissbrauchs anerkannt ist ( EuGH ZIP 2000, 663; 2003, 2375. zum Ganzen bei Palandt-Grüneberg, 76. Aufl. § 242 Rn 14).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
    Denn auch in den Fällen in denen aufgrund der jüngeren Rechtsentwicklung ein "ewiges Widerrufsrecht" anerkannt worden ist, bedarf es eines angemessenen Ausgleichs durch eine gerechte Risikoverteilung (EuGH NJW 2010, 1511).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus LG Magdeburg, 03.05.2016 - 11 O 1624/15
    Der Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben, steht unbesehen des Zeitpunktes der Abrechnung des Vertrages in solchen Fällen auch eine richtlinienkonforme Auslegung nicht entgegen, weil auch im europäischen Recht der Einwand des Rechtmissbrauchs anerkannt ist ( EuGH ZIP 2000, 663; 2003, 2375. zum Ganzen bei Palandt-Grüneberg, 76. Aufl. § 242 Rn 14).
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