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   LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11   

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https://dejure.org/2014,71801
LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11 (https://dejure.org/2014,71801)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04.02.2014 - 9 O 1908/11 (https://dejure.org/2014,71801)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 9 O 1908/11 (https://dejure.org/2014,71801)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Die Bedingungen, zu denen ein Anleger auch auf langfristig festgelegtes Geld vorzeitig zurückgreifen kann, sind typischerweise ein wesentliches Element seiner Investitionsentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2007, 621 ff).

    Grundsätzlich hat ein Prospekt mit hinreichender Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist (BGH NJW-RR 2007, 621).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH NJW 2013, 1801).
  • BGH, 26.03.2013 - XI ZR 228/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Nichtberücksichtigung unter Beweis

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung i.S. eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH BKR 2013, 467 f.).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Dabei verkennt es nicht, dass ein Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten in der Regel die wesentliche Informationsquelle darstellt, nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln hat, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 2007, 1329).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Der Emissionsprospekt muss den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von Bedeutung sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichten (vgl. BGH Urteil vom 6.2.2006, Az.: II ZR 329/04 ) und ihn über Umstände aufklären, die den Vertragszweck vereiteln können.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGHZ 123, 126 ff).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 115).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Ob der Emissionsprospekt vor Abschluss des Vertrages übergeben wurde oder nicht, kann offen bleiben, wenn die Beratung auf Grundlage des Prospektes geführt wurde (vgl. BGH Urteil vom 2.12.2007, Az.: II ZR 21/06).
  • BGH, 16.07.2013 - XI ZR 363/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht für Rückvergütungen

    Auszug aus LG Magdeburg, 04.02.2014 - 9 O 1908/11
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in diesem Sinne sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu versteckten Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt (vgl. BGH BeckRS 2013, 13527).
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