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   LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09 (014)   

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https://dejure.org/2009,25889
LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09 (014) (https://dejure.org/2009,25889)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 06.11.2009 - 36 O 88/09 (014) (https://dejure.org/2009,25889)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 36 O 88/09 (014) (https://dejure.org/2009,25889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-jena.de PDF, S. 66 (Leitsatz)

    §§ 4, 8 UWG; § 5 GlüStV
    Klagebefugnis eines Verbandes auf dem Spiel- und Wettmark // Umfang des Werbeverbotes für Glücksspiel im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
    Die Rechtslage kann insoweit jedenfalls bis zu der erst am 8. August 2009 ergangenen Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-42/07 - Liga Portogesa de Football Professional als nicht geklärt angesehen werden.

    Wie die Situation nach der Entscheidung des EuGH vom 8. September 2009 - C-42/07 sein wird, muss im Moment nicht entschieden werden.

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
    Eine reine Quoten- oder Prozentbetrachtung ist nicht angemessen, je nach Marktsituation etwa bei engen Märkten kann auch die Mitgliedschaft weniger Unternehmen ausreichen (vgl. BGH GRUR 2007, S. 610 - Sammelmitgliedschaft V (insbesondere S. 611); BGH GRUR 1998, S. 417, 418 - Verbandsklage in Prozessstandschaft; BGH GRUR 1998, S. 489 f - unbestimmter Unterlassungsantrag III sowie BGH GRUR 2000, S. 1084 f - Unternehmenskennzeichnung sowie zusammenfassend Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 27. Auflage, 2009, § 8 UWG Rz 3.40 ff.).

    Soweit der Antrag zu weit gehen sollte, wäre er dann unbegründet, aber nicht unbestimmt (BGH GRUR 1998, S. 489 (491 - unbestimmter Unterlassungsantrag III)).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
    Eine reine Quoten- oder Prozentbetrachtung ist nicht angemessen, je nach Marktsituation etwa bei engen Märkten kann auch die Mitgliedschaft weniger Unternehmen ausreichen (vgl. BGH GRUR 2007, S. 610 - Sammelmitgliedschaft V (insbesondere S. 611); BGH GRUR 1998, S. 417, 418 - Verbandsklage in Prozessstandschaft; BGH GRUR 1998, S. 489 f - unbestimmter Unterlassungsantrag III sowie BGH GRUR 2000, S. 1084 f - Unternehmenskennzeichnung sowie zusammenfassend Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 27. Auflage, 2009, § 8 UWG Rz 3.40 ff.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
    Eine reine Quoten- oder Prozentbetrachtung ist nicht angemessen, je nach Marktsituation etwa bei engen Märkten kann auch die Mitgliedschaft weniger Unternehmen ausreichen (vgl. BGH GRUR 2007, S. 610 - Sammelmitgliedschaft V (insbesondere S. 611); BGH GRUR 1998, S. 417, 418 - Verbandsklage in Prozessstandschaft; BGH GRUR 1998, S. 489 f - unbestimmter Unterlassungsantrag III sowie BGH GRUR 2000, S. 1084 f - Unternehmenskennzeichnung sowie zusammenfassend Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 27. Auflage, 2009, § 8 UWG Rz 3.40 ff.).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
    Eine reine Quoten- oder Prozentbetrachtung ist nicht angemessen, je nach Marktsituation etwa bei engen Märkten kann auch die Mitgliedschaft weniger Unternehmen ausreichen (vgl. BGH GRUR 2007, S. 610 - Sammelmitgliedschaft V (insbesondere S. 611); BGH GRUR 1998, S. 417, 418 - Verbandsklage in Prozessstandschaft; BGH GRUR 1998, S. 489 f - unbestimmter Unterlassungsantrag III sowie BGH GRUR 2000, S. 1084 f - Unternehmenskennzeichnung sowie zusammenfassend Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 27. Auflage, 2009, § 8 UWG Rz 3.40 ff.).
  • OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09

    Wettbewerbsstreitigkeit: Bestimmungskriterium für den Streitgegenstand;

    Das am 06.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg, Az. 36 O 88/09 (14), wird aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
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