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   LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11   

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https://dejure.org/2014,3655
LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10.01.2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 11 O 1474/11 (https://dejure.org/2014,3655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stoffpreisklausel nimmt auf nicht existenten Index Bezug: Folge für den Vertrag? (IBR 2014, 1388)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 586
  • NZBau 2014, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Diskutiert wird insoweit nur, ob es sich um eine selbstständige Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung handelt oder das Kriterium der Angemessenheit bereits die planwidrige Regelungslücke entfallen lässt (etwa bei BGH ZIP 2007, 774 bei juris Rn 28).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 309 Nr. 1 BGB, gilt für derartige Klauseln § 307 BGB (vgl. zur Abgrenzung etwa BGH WM 2010, 1044 ff, bei juris Rn 26 f, vgl. auch OLG Naumburg CUR 2009, 144), dessen Anwendungsbereich auch vom Preisklauselgesetz unberührt bleibt (Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl. Anhang zu § 245 BGB, Einleitung Rn 1 a.E.).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    cc) Wenn es in so einem Fall keine ausdrücklichen Festlegung auf einen anderen Regelungsinhalt, also auf den von der Beklagten zugrunde gelegten alternativen Index gibt, führt eine derartige Konstellation regelmäßig zur Mehrdeutigkeit einer Vereinbarung und damit zur Auslegungsbedürftigkeit der Willenserklärung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 309 für den Fall einer Lohngleitklausel bei einem tatsächlich nicht existierender Gesamttariflohn).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass es sich bezogen auf die Abrechnung des gelieferten Spundwandstahls um eine auslegungsbedürftige Klausel handelt, die nach den Grundsätzen auslegungsbedürftiger Willenserklärungen auszulegen ist, und zwar so, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass es sich bezogen auf die Abrechnung des gelieferten Spundwandstahls um eine auslegungsbedürftige Klausel handelt, die nach den Grundsätzen auslegungsbedürftiger Willenserklärungen auszulegen ist, und zwar so, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280; vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, 33).
  • OLG Naumburg, 12.11.2010 - 6 U 69/10

    Bauvertrag über einen Schleusenbau mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Schließlich verhalte es sich auch so, dass der Klägerin entsprechend eines Urteils des OLG Naumburg vom 12.11.2010 (6 U 69/10) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkaufspreise für Spundwandstahl zusätzliche weitere 33 859, 01 netto zustünden, mithin 40.292, 22 ? brutto.
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Denn die Frage einer Nachforderung wegen unterbliebener Abrechnung stellt sich hier aus den dargestellten Gründen nicht (zur Abgrenzung dieser Fälle etwa BGH NJW 2009, 435, bei juris Rn 8 ff ), weil die Parteien aufgrund der vorliegenden Rechnungsprüfung nicht die tatsächlichen Berechnungsgrundlagen, insbesondere die der Schlussrechnung zugrunde liegenden gelieferten Mengen in Frage gestellt haben sondern nur die einzusetzenden Preise, die sich aufgrund der durch die Stoffpreisgleitklausel vorgegebenen Berechnungsformel ergeben.
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    Das sei mit der Rechtsprechung des EuGH (19.6.2008 (C-454/06) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 17.12.2009 - VII ZR 172/08

    Erstreckung eines zwischen einem Auftraggeber und Tiefbauunternehmer vereinbarten

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.01.2014 - 11 O 1474/11
    dd) Zur Auslegung der Erklärung können deshalb auch nur solche Umstände herangezogen werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt waren oder für ihn erkennbar waren (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - VII ZR 172/08, BauR 2010, 622 = NZBau 2010, 309 = ZfBR 2010, 259).
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