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   LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13   

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https://dejure.org/2014,60674
LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13 (https://dejure.org/2014,60674)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10.12.2014 - 10 O 2328/13 (https://dejure.org/2014,60674)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 10 O 2328/13 (https://dejure.org/2014,60674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2013 (V ZR 52/12) entschieden, dass auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen erwartet werden kann.

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich bei der Bindungsklausel um eine von dem Beklagten gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinn von § 305 Abs. 1 BGB handelt (BGH 27.09.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13
    Dabei ist es grundsätzlich so, dass die in dem Vertrag verwendete "Fortgeltungsklausel", wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, unwirksam ist, da sie gegen § 308 Nr. 1 BGB verstößt, wie der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 07.06.2013 (Az.: V ZR 10/12, zitiert nach juris) festgestellt hat.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit dem bereits erwähnten Urteil vom 07.06.2013 (V ZR 10/12) diese Rechtsfrage entschieden.

  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03

    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13
    So hat das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 26.06.2003 (19 U 512/03 Rz 27) darauf hingewiesen, dass eine Bindungsfrist von mehr als 6 Wochen beim Kauf einer Eigentumswohnung regelmäßig gegen den damalig geltenden § 10 Nr. 1 AGB-Gesetz verstoße.
  • OLG Celle, 05.10.2012 - 3 U 42/12
    Auszug aus LG Magdeburg, 10.12.2014 - 10 O 2328/13
    Die Kammer folgt in diesem Punkt nicht der Argumentation in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 05.10.2012 (3 U 42/12, zitiert nach Juris, Rn. 64), dass es auf der Hand liegen soll, dass eine Regelung, wonach die Annahmefähigkeit eines nach Ablauf der Antragsfrist erlöschenden Angebots bis zu einem ausdrücklichen Widerruf bestehen bleiben soll mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist und sich dem Notar Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel hätten aufdrängen müssen.
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