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   LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15   

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https://dejure.org/2015,52433
LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15 (https://dejure.org/2015,52433)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 12.05.2015 - 11 O 194/15 (https://dejure.org/2015,52433)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 11 O 194/15 (https://dejure.org/2015,52433)
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  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Denn zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter (BVerGE 74, 129 bei juris Rn 63; BVerfGE 113, 88 bei juris Rn 36 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Der Vertrag ist das maßgebliche Instrument, mit den die Parteien selbst bestimmen, wie sie ihre Verhältnisse zu anderen beim Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und bei der Beendigung des Vertrages frei und eigenverantwortlich in einen angemessenen Ausgleich bringen (BVerfGE 114, 73, bei juris Rn 61 m.w.N).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Insoweit kommt es zwar maßgeblich auf einen überindividuellen-generalisierenden Prüfungsmaßstab an, der ein abstrahierte, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelöste typisierte Betrachtung verlangt (vgl. etwa BGH NJW 2012, 2107, Rn 10; BGH MDR 2014, 851, bei juris Rn 13 m.w.N), die maßgeblich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abstellt (BGH NJW 2010, 2041; MDR 2014, 851 bei juris Rn 13).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Die Undeutlichkeit die sich daraus ergibt, dass eine transparente Fristberechnung fehlt, beruht darauf, dass das Gesetz ( § 360 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F, 355 Abs. 2 a.F. ) sich darauf beschränkt hat, die Mitteilung des fristauslösenden Ereignisses zu verlangen (vgl. BGH NJW 2010, 3503, bei juris Rn 26).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Insoweit kommt es zwar maßgeblich auf einen überindividuellen-generalisierenden Prüfungsmaßstab an, der ein abstrahierte, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelöste typisierte Betrachtung verlangt (vgl. etwa BGH NJW 2012, 2107, Rn 10; BGH MDR 2014, 851, bei juris Rn 13 m.w.N), die maßgeblich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abstellt (BGH NJW 2010, 2041; MDR 2014, 851 bei juris Rn 13).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Das ist unbedenklich (BGH v. 20.11.2012, II ZR 264/10 bei juris Rn 6).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15
    Insoweit kommt es zwar maßgeblich auf einen überindividuellen-generalisierenden Prüfungsmaßstab an, der ein abstrahierte, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelöste typisierte Betrachtung verlangt (vgl. etwa BGH NJW 2012, 2107, Rn 10; BGH MDR 2014, 851, bei juris Rn 13 m.w.N), die maßgeblich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abstellt (BGH NJW 2010, 2041; MDR 2014, 851 bei juris Rn 13).
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