Rechtsprechung
LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 115 VVG, § 7 StVG, § 18 StVG, § 249 Abs 2 BGB, § 252 BGB
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand, Gutachterkosten, entgangener Gewinn - verkehrslexikon.de
Ersatz des entgangenen Gewinns bei Fzg-Unfall einer Autovermietung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit des Wiederbeschaffungsaufwands eines KFZ anstatt der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Ersatz von Kosten eines Gutachtens über einen verkehrsunfallbedingten KFZ Schaden bei objektiver Mangelhaftigkeit oder gar Unbrauchbarkeit des Gutachtens; ...
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 49
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensermittlung - Großkundenrabatt wird berücksichtigt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anrechnung von Großkundenrabatten bei Schadensermittlung
- vogel.de (Kurzinformation)
Gericht vertraut auf Seriosität der Gutachter - Totalschaden, Gutachterkosten und entgangener Gewinn
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Pauschale für An- und Abmeldekosten - Kosten jenseits von 100 Euro müssen nachgewiesen werden
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen. - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92). - OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74
Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
- KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433). - AG Bünde, 03.06.1992 - 6 C 190/92
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92). - BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Erforderlich aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen werden (vgl. BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW 1998, 1633). - OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433). - BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03
Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287). - BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen. - OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden …
- KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
Beweisführung bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall; Fahrzeugschäden …
- BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96
Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …
- OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum …
- LG Hagen, 19.10.2015 - 4 O 267/13
Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Frontkollision …
Das Gericht hält jedoch entgegen der Auffassung des Klägers für diese Kosten nur eine Pauschale in Höhe von 50, 00 EUR nach § 287 ZPO für angemessen (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 19.05.2010,Az.: 5 O 415/08). - AG Ulm, 13.08.2014 - 3 C 440/14 Bei der Abrechnung über den Wiederbeschaffungsaufwand sind die An- und Abmeldekosten ebenfalls als kausaler Schaden anzusehen (vergleiche LG Marburg, Urteil vom 19.05.2010, Aktenzeichen 5 O 415/08).