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   LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02   

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https://dejure.org/2003,60421
LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02 (https://dejure.org/2003,60421)
LG Mainz, Entscheidung vom 06.01.2003 - 8 T 66/02 (https://dejure.org/2003,60421)
LG Mainz, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 8 T 66/02 (https://dejure.org/2003,60421)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02
    Zitierungen: Anschluss OLG Köln, 30. März 1998, 16 Wx 20/98, OLGR Köln 1998, 225; Anschluss BGH, 22. April 1999, V ZB 28/98, MDR 1999, 924.

    Eine Haftung besteht ebenfalls, wenn die Wohnungseigentümer es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. März 1998, OLGR 1998, 225).

  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02
    Zitierungen: Anschluss OLG Köln, 30. März 1998, 16 Wx 20/98, OLGR Köln 1998, 225; Anschluss BGH, 22. April 1999, V ZB 28/98, MDR 1999, 924.

    Das Amtsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss zu Recht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1999 (MDR 1999, 924) dargelegt, dass nach § 21 Abs. 4 WEG die Wohnungseigentümer zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verpflichtet sind.

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02
    Auf die zulässige und an keine Frist gebundene Anschlussbeschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1978, NJW 1978, 1977) des Antragstellers hin war in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts der Mietausfallschaden bis einschließlich Oktober 2002 zu beziffern und das Feststellungsbegehren auf die Zeit ab der letzten mündlichen Verhandlung zu begrenzen.
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