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LG Mainz, 17.06.2003 - 6 O 311/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.10.1965 - VII ZR 203/63
Verletzung von Pflichten aus einem Betreuungsvertrag - Anspruch auf …
Auszug aus LG Mainz, 17.06.2003 - 6 O 311/02
Es ist ungewöhnlich, wenn ein Kunde einen Scheck, der von einem Dritten an das Finanzamt ausgestellt worden ist, einreicht und die Gutschrift auf sein Konto verlangt (BGH WM 1966, Seite 64, 65). - BGH, 21.01.1980 - II ZR 111/79
Schadensersatzpflicht der Deutschen Bundespost wegen Einziehung abhanden …
Auszug aus LG Mainz, 17.06.2003 - 6 O 311/02
Bei einem an das Finanzamt adressierten so genannten Behördenscheck ist ein Auseinanderfallen von Einreicher und Schecknehmer besonders selten, da Behörden Schecks nicht in den Zahlungsverkehr zu geben pflegen (BGH WM 1980, 891, 892). - BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86
Pflichten von Bediensteten einer Sparkasse bei Hereinnahme eines …
Auszug aus LG Mainz, 17.06.2003 - 6 O 311/02
Ein Kreditinstitut, das einen Scheck zur Einziehung hereinnimmt, ist zwar grundsätzlich nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Scheckinhaber berechtigt ist, denn die Verfügungsbefugnis über einen Inhaberverrechnungsscheck wird bereits durch den Besitz ausgewiesen (BGH WM 1987, Seite 337, 338).