Rechtsprechung
   LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18   

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https://dejure.org/2018,36189
LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18 (https://dejure.org/2018,36189)
LG Mainz, Entscheidung vom 24.10.2018 - 8 T 215/18 (https://dejure.org/2018,36189)
LG Mainz, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 8 T 215/18 (https://dejure.org/2018,36189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 2 FamFG, § 64 Abs 2 S 1 FamFG, § 103 ZPO
    Formerfordernis bei Beschwerdeeinreichung per E-Mail

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einlegung der Beschwerde, Schriftform, Übersendung einer Bilddatei, Betreuungsverfahren

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Per E-Mail verschickte Bilddatei ist kein elektronisches Dokument!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schriftform: Abfotografiertes Schriftstück per Email an das Amtsgericht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Betreuung durch E-Mail mit Bildanhang?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Per E-Mail verschickte Bilddatei ist kein elektronisches Dokument! (IBR 2019, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14

    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18
    Ein besonderer Umstand kann bspw. dadurch gegeben sein, dass das Rechtsmittel - wie vorliegend - eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung) betrifft und das Rechtsmittel von dem Fürsorgebedürftigen selbst eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14, BeckRS 2014, 02882, m.w.N.).
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