Rechtsprechung
   LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30496
LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02 (https://dejure.org/2004,30496)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07.05.2004 - 3 O 409/02 (https://dejure.org/2004,30496)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 3 O 409/02 (https://dejure.org/2004,30496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht gedeckte Masseverbindlichkeiten in Folge einer pflichtwidrig und wissentlich unterlassenen Liquiditätsplanung; Pflichten des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Begründung neuer ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Der Insolvenzverwalter hat das Eingehen von Verbindlichkeiten zu unterlassen oder den Vertragspartner zumindest zu warnen, wenn die Masse voraussichtlich zur Erfüllung der daraus sich ergebenden Verbindlichkeiten nicht ausreicht (OLG Karlsruhe 12 U 112/02 ZIP 2003, 267).

    In diesen Berechnungen hatte der Kläger zudem die erwarteten Forderungen lediglich pauschal kalkuliert und diese Kalkulation nach seinem eigenen Vorbringen (Protokoll vom 13.11.2003 Blatt 187 der Akten) erst im Januar 2001 - nach seinem Vorbringen im Verfahren 12 U 112/02 (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 21.11.2002 a.a.O. und Anlagenkonvolut K 79) und in den Verfahren des Landgerichts Mannheim (Urteile vom 17.1.2003 und vom 21.2.2003 Anlagenkonvolut K 79) sogar erst im Juli 2001 - durch einen Soll - Ist -Vergleich überprüft.

  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Eine Entscheidung über die begehrte Feststellung lässt nach Lage des Falles hingegen erwarteten, dass der Streit der Parteien abschließend und umfassend gelöst wird (BGH NJW 1988, 774).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Die Beklagte ist auf Grund des subjektiven Risikoausschlusses in § 4 Nr. 5 AVB, der einer Überprüfung nach § 9 AGBG a.F. standhält (BGH NJW-RR 1991, 145) von der Verpflichtung zur Leistung frei, da die persönliche Haftung des Klägers für durch die Insolvenzmasse nicht gedeckte Masseverbindlichkeiten Folge einer pflichtwidrig und wissentlich unterlassenen Liquiditätsplanung ist.
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84

    Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Der Risikoausschluss setzt keinen Vorsatz voraus, der in der Haftpflichtversicherung allgemein auch die Schadensfolgen umfassen würde (BGH VersR 1986, 647).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 202/02

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Risikoausschluss der wissentlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Wissentlich handelt vielmehr, wer die verletzte Pflicht positiv kennt und sie zutreffend sieht, also das Bewusstsein hat, pflichtwidrig zu handeln (BGH a.a.O. ; OLG Karlsruhe 12 U 202/02 NJOZ 2003, 783 ; van Bühren NZI 2003, 465 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.12.1977 - 20 U 248/76
    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Jedoch ist dem Kläger hier auch hinsichtlich der noch nicht geltendgemachten Ansprüche aus prozessökonomischen Gründen eine Feststellungsklage zu gestatten (OLG Hamm VersR 1978, 809).
  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2003 - 8 U 58/02

    Zum Schadenersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen nicht vollständiger

    Auszug aus LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02
    Er ist deshalb bei Fortführung des Geschäftsbetriebs des Schuldners verpflichtet, sich vor Begründung neuer Verbindlichkeiten anhand eines Liquiditätsplans zu vergewissern, ob unter Berücksichtigung aller bestehenden und absehbaren Verbindlichkeiten die neue Masseverbindlichkeit wahrscheinlich befriedigt werden kann (OLG Karlsruhe a.a.O. ; OLG Brandenburg NZI 2003, 552 [OLG Brandenburg 03.07.2003 - 8 U 58/02] ; OLG Celle ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ; Hess Insolvenzordnung 2. Aufl. § 61 InsO Rdnr. 22).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.05.2004 - 3 0 409/02 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht