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   LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10   

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https://dejure.org/2010,37103
LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10 (https://dejure.org/2010,37103)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07.12.2010 - 11 O 273/10 (https://dejure.org/2010,37103)
LG Mannheim, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 11 O 273/10 (https://dejure.org/2010,37103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Zum Internet-System-Vertrag als Werkvertrag, zur Kündigungsfrist und zur Sicherung der Kundenrechte durch einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kündigungsfrist bei Webhosting

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Kündigungsfrist bei Webhosting

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 21.06.2011 - 11 O 136/10

    Anpassung eines Verschmelzungsvertrages an eine nach Vertragsschluss eingetretene

    Auszug aus LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
    Insoweit ist ein Verfahren zum Landgericht Mannheim 11 O 136/10 anhängig.

    Die Verfügungsklägerin beantragt: Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die unter der Adresse http://www.....de/ einschließlich aller Unterseiten im Internet abrufbaren Inhalte der Antragstellerin und ihrer Kunden und sonstigen Vertragspartner uneingeschränkt an 24 h pro Tag und 7 Tagen pro Woche mit einem Internetanschluss von 1.000 MBit/s für die Allgemeinheit über Internet bis zum Abschluss der Hauptsache (Az. 11 O 136/10 des Landgerichts Mannheim) verfügbar zu halten.

    Das Interesse der Verfügungsklägerin besteht mindestens in Höhe der Hälfte der im Verfahren 11 O 136/10 streitigen Zahlungsverpflichtung zwischen den Parteien.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO, wobei das Gericht in der Abweichung des Antrages die Verfügbarkeit des Internetangebots der Klägerin bis zum Abschluss der Hauptsache des Verfahrens 11 O 136/10 LG Mannheim zu gewährleisten zu dem Ausspruch der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit bis zum 31.03.2010 kein Minus gesehen hat.

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
    Zwar wird der zwischen den Parteien bestehende Vertrag, welcher die Entwicklung, das Design, die Leistung eines Projektmanagements, die Koordination darüber hinaus das Serverhosting und Daten-Traffic und einen Wartungsvertrag über weitere Entwicklungsarbeiten beinhaltet hat, insgesamt als sogenannter "Internetsystemvertrag" anzusehen sein, welcher nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 04.03.2010 III ZR 79/07, BGHZ 184, 345 f., als Werkvertrag im Sinne von § 631 f. BGB zu qualifizieren sei.
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
    Die hier gegebene Interessenlage ist deshalb eher mit der Vermietung von Räumen als mit der Erbringung eines werkvertraglichen Erfolges vergleichbar, wie es auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.11.2006, XII ZR 120/04 und aus OLG Köln im Urteil vom 13.05.2002, 19 U 211/01, gesehen haben.
  • OLG Köln, 13.05.2002 - 19 U 211/01

    Rechtsnatur eines Domain-Überlassungsvertrages; Rückerstattung im voraus

    Auszug aus LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
    Die hier gegebene Interessenlage ist deshalb eher mit der Vermietung von Räumen als mit der Erbringung eines werkvertraglichen Erfolges vergleichbar, wie es auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.11.2006, XII ZR 120/04 und aus OLG Köln im Urteil vom 13.05.2002, 19 U 211/01, gesehen haben.
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus LG Mannheim, 07.12.2010 - 11 O 273/10
    Zwar wird der zwischen den Parteien bestehende Vertrag, welcher die Entwicklung, das Design, die Leistung eines Projektmanagements, die Koordination darüber hinaus das Serverhosting und Daten-Traffic und einen Wartungsvertrag über weitere Entwicklungsarbeiten beinhaltet hat, insgesamt als sogenannter "Internetsystemvertrag" anzusehen sein, welcher nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 04.03.2010 III ZR 79/07, BGHZ 184, 345 f., als Werkvertrag im Sinne von § 631 f. BGB zu qualifizieren sei.
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