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   LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12   

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LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12 (https://dejure.org/2013,12356)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08.03.2013 - 7 O 139/12 (https://dejure.org/2013,12356)
LG Mannheim, Entscheidung vom 08. März 2013 - 7 O 139/12 (https://dejure.org/2013,12356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und handelnden Zulieferers wegen fahrlässiger Mitverursachung einer Patentverletzung des Automobilherstellers im Inland bzgl. Verletzung einer Rechtspflicht; Prüfen der Schutzrechtslage am Sitz des Abnehmers als Rechtspflicht ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Seitenaufprall-Schutzeinrichtung

    § 9 Abs 2 Nr 1 PatG, § 139 Abs 1 PatG, § 139 Abs 2 S 1 PatG, § 139 Abs 2 S 2 PatG, § 139 Abs 2 S 3 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Ansprüche gegen einen ausländischen Zulieferer wegen Mitwirkung an einer Patentverletzung durch einen im Inland ansässigen Automobilhersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verletzung eines deutschen Patents durch einen ausländischen Zulieferer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des ausländischen Zulieferers eines im Inland ansässigen Automobilherstellers wegen Mitverursachung einer Patentverletzung

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Zulieferers im Ausland für Patentverletzungen in Deutschland und Großbritannien

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Getäuschter CONTI-Schiffsfonds-Anleger erhält Geld zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 182, 245-263 - MP3-Player-Import) ist (fahrlässiger) Verletzer im Sinne § 139 PatG auch, wer (mittelbar durch eigenes Handeln oder Unterlassen) die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch einen Dritten ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt.

    Jeglicher Mitverursachungsbeitrag ist hiernach ausreichend, soweit eine Verletzung einer Rechtspflicht, namentlich einer Prüfungs- und Handlungspflicht, als die Einstandspflicht limitierender Zurechnungsgrund festgestellt werden kann (allein in diesem Sinne zu verstehen: sowohl BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, vgl. hierzu BGHZ 182, 245, Tz. 37, als auch Kammer, InstGE 6, 9-14 - Kondensator für Klimaanlage), wobei diese Rechtspflicht im Einzelfall nach Zumutbarkeitskriterien zu bestimmen ist.

    Der gebotene Inlandsschutz wird grundsätzlich dadurch gewährleistet, dass der im Inland unmittelbar Handelnde i.S.d. § 9 S. 2 PatG - also der inländische Abnehmer - auf die Wahrung des Ausschließlichkeitsrechts der Schutzrechtsinhaber Bedacht zu nehmen hat (vgl. hierzu BGHZ 182, 245, Tz. 41 - MP3-Player-Import).

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Auf eine Verletzung der Unteransprüche 3, 6, 8, 9, 21, 23, 26 und 27 ist die Kammer, ohne dass damit eine Teilabweisung der Klage einhergeht, nicht eingegangen, weil die Entscheidung, sogenannte "insbesondere-Anträge" in den Urteilstenor aufzunehmen oder nicht, auf die materielle Reichweite des Tenors keinen Einfluss hat (st. Kammerrechtsprechung, vgl. im Einzelnen u.a. InstGE 12, 200, 207, Tz. 37 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis).

    Der als Folgenbeseitigungsanspruch zu qualifizierende Anspruch auf Rückruf (vgl. hierzu Rinken in Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140a Rz. 6) richtet sich gegen jeden, der die Erfindung entgegen den §§ 9 bis 13 PatG benutzt, setzt tatbestandlich weiterhin voraus, dass ein Rückruf aus den Vertriebswegen des Verpflichteten begehrt wird (vgl. hierzu Kammer, InstGE 12, 200, 208/209, Tz. 45, 46 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis), welcher für den durch die in der Vertriebskette befindlichen Erzeugnisse eingetretenen und fortdauernden Störungszustand verantwortlich ist, und bezweckt sonach, eine Perpetuierung des patentrechtswidrigen Zustandes der in den inländischen Vertriebswegen befindlichen Erzeugnisse durch Weitervertrieb entgegenzuwirken, d.h. einen weiteren Warenabsatz an Endabnehmer im Inland zu verhindern.

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Erst wenn sich ein solches aber nicht mehr finden lässt, ist eine Aussetzung geboten (vgl. BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Soweit die Klage auf Schadensersatz für eigene unmittelbare Verletzungshandlungen der Beklagten gerichtet ist, sind dergleichen inländische Handlungen schon nicht dargetan, s.o. Soweit die Belieferung des inländischen Abnehmers vor dem 9.5.2012 zu rechtswidrigen inländischen Benutzungshandlungen durch den Abnehmer und insoweit zu ausgleichspflichtigen Eingriffen durch den Abnehmer nach § 141a PatG i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (vgl. BGHZ 82, 310-323 - Fersenabstützung) geführt hat, schulden die Beklagten auch keinen Bereicherungsausgleich, weil sie aus der inländischen Benutzungshandlung des Dritten keinen unmittelbaren vermögenswerten Vorteil erlangt haben (vgl. zum Erfordernis der Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung bei der Eingriffskondiktion im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen und lediglich mittelbaren Vermögensvorteilen: BGH, GRUR 2009, 515-519 - Motorradreiniger).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    a) Die Verpflichtung der Beklagten folgt ausschließlich aus dem zur Schadensersatzverpflichtung akzessorischen Rechnungslegungsanspruch nach §§ 242, 259 Abs. 1 BGB, soweit die Klägerin über die Umstände, über die sie Rechnungslegung fordert, ohne Kenntnis ist, die Beklagten hierüber in zumutbarer Weise Rechnung legen können und die Klägerin die Kenntnis dieser Umstände zur Berechnung des gegenüber den Beklagten bestehenden Schadensersatzanspruchs benötigt; hierbei sind auch die entsprechenden Belege vorzulegen (vgl. zur Belegvorlage: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15, 24 - SMD-Widerstand).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Soweit die Klage auf Schadensersatz für eigene unmittelbare Verletzungshandlungen der Beklagten gerichtet ist, sind dergleichen inländische Handlungen schon nicht dargetan, s.o. Soweit die Belieferung des inländischen Abnehmers vor dem 9.5.2012 zu rechtswidrigen inländischen Benutzungshandlungen durch den Abnehmer und insoweit zu ausgleichspflichtigen Eingriffen durch den Abnehmer nach § 141a PatG i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (vgl. BGHZ 82, 310-323 - Fersenabstützung) geführt hat, schulden die Beklagten auch keinen Bereicherungsausgleich, weil sie aus der inländischen Benutzungshandlung des Dritten keinen unmittelbaren vermögenswerten Vorteil erlangt haben (vgl. zum Erfordernis der Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung bei der Eingriffskondiktion im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen und lediglich mittelbaren Vermögensvorteilen: BGH, GRUR 2009, 515-519 - Motorradreiniger).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Jeglicher Mitverursachungsbeitrag ist hiernach ausreichend, soweit eine Verletzung einer Rechtspflicht, namentlich einer Prüfungs- und Handlungspflicht, als die Einstandspflicht limitierender Zurechnungsgrund festgestellt werden kann (allein in diesem Sinne zu verstehen: sowohl BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, vgl. hierzu BGHZ 182, 245, Tz. 37, als auch Kammer, InstGE 6, 9-14 - Kondensator für Klimaanlage), wobei diese Rechtspflicht im Einzelfall nach Zumutbarkeitskriterien zu bestimmen ist.
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 235/10

    Clinique happy

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    b) Der Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze auf grenzüberschreitende Sachverhalte steht der das Immaterialgüterrecht einschließlich des Patentrechts beherrschende Territorialitätsgrundsatz (vgl. zu diesem zuletzt für das Markenrecht: BGH, GRUR 2012, 1263 - 1265, Tz. 23 - Clinique happy) nicht entgegen.
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Der Fachmann orientiert sich also an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck eines Merkmals, womit der technische Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe - nicht die philologische oder logisch-wissenschaftliche Begriffsbestimmung - entscheidend ist, die Patentschrift gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12
    Ausreichend ist, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431 - HOTEL MARITIME).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).
  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

    Ausgehend von Erwägungsgrund 24 handelt es sich bei dem Rückruf- und Entfernungsanspruch vielmehr ihrer Bezeichnung als Abhilfemaßnahmen entsprechend um Folgenbeseitigungsansprüche, die die Folgen der begangenen Rechtsverletzung, nämlich dass sich die rechtsverletzenden Gegenstände in den inländischen Vertriebswegen befinden und im Inland an Endabnehmer abgesetzt werden, beseitigen und eine Perpetuierung der Patentverletzung auf weiteren Stufen der inländischen Vertriebskette verhindern sollen (vgl. LG Mannheim, GRUR-RR 2013, 449, 453/454).
  • LG Hamburg, 22.05.2015 - 315 O 110/13

    Ansprüche eines Automobilzulieferunternehmens wegen behaupteter Verletzung eines

    Eine entsprechende Rechtspflicht entsteht regelmäßig dann, wenn der potentielle Verletzer von der Möglichkeit einer auf Grund des eigenen Mitverursachungsbeitrages begangenen Schutzrechtsverletzung durch den Dritten Kenntnis erlangt (vgl. insoweit LG Mannheim, Urteil vom 8. März 2013, Az.: 7 O 139/12, recherchiert über Juris, Rz. 86).
  • LG Mannheim, 05.07.2013 - 7 O 195/12

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht eines im Ausland ansässigen Herstellers zur

    Allerdings hat die Kammer angenommen, dass alleine die Kenntnis des inländischen Bestimmungsortes der Ware noch nicht die Rechtspflicht begründet, die Schutzrechtslage am Sitz des Abnehmers zu prüfen (LG Mannheim, Urteil vom 08. März 2013 - 7 O 139/12, juris).
  • LG Hamburg, 13.07.2023 - 327 O 69/22
    Da es sich um eine stark wertende Entscheidung handelt, ist von einer hohen Vernichtungswahrscheinlichkeit nur dann auszugehen, wenn die Erfindungshöhe angesichts des im Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren zutage getretenen Standes der Technik so fragwürdig geworden ist, dass sich ein vernünftiges Argument für die Zuerkennung der Erfindungshöhe nicht mehr finden lässt (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 259, 262 f - Thermocycler; LG Hamburg GRUR-RS 2021, 47910 Rn 86; LG Düsseldorf BeckRS 2014, 2970; LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449, 454 - Seitenaufprallschutzvorrichtung).
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