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   LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08   

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LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08 (https://dejure.org/2009,21867)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09.06.2009 - 2 O 200/08 (https://dejure.org/2009,21867)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 2 O 200/08 (https://dejure.org/2009,21867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) im schriftlichen Vorverfahren; Folge eines im schriftlichen Vorverfahren gem. § 331 Abs. 3 ZPO ergangenen Versäumnisurteils; § 99 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein sofortiges Anerkenntnis nach Einspruch gegen Versäumnisurteil; §§ 93, 331, 342 ZPO

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Nachdem es unter der heute geltenden Fassung von § 307 ZPO auch bei Anordnung eines frühen ersten Termins keiner mündlichen Verhandlung mehr zum Erlass eines Versäumnisurteils bedarf, wird indessen überwiegend für die Anwendung von § 93 ZPO gefordert, dass der Klageanspruch innerhalb der - gegebenenfalls verlängerten - Klageerwiderungsfrist anerkannt wird, weil nun schon deren Ende den frühesten möglichen Zeitpunkt für ein wirksames Anerkenntnis markiere ( Vossler NJW 2006, 1034; MünchKommZPO/ Giebel , 3. A., 2008 § 93 ZPO Rn 10; Zöller/ Herget , ZPO, 27. A., 2009, § 93 Rn 4; in diese Richtung auch BGH NJW 2006, 2490; OLG Jena GRUR-RR 2008, 109; einschränkend OLG Zweibrücken OLGR 2008, 76).

    Vielmehr genügt es nunmehr, wenn das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt wird, sofern die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGH NJW 2006, 2490, m.w.N. zu den bis dahin vertretenen Auffassungen zum Anerkenntnis nach Ablauf der Frist gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO; OLG Düsseldorf BauR 2008, 1941; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 397 Rz. 8).

    Diese Vorschrift dient dem Schutz des leistungswilligen Beklagten vor übereilten Klagen und der Vermeidung unnötiger Prozesse (BGH NJW 2006, 2490).

  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung).

    Als Konsequenz hieraus wurde mitunter abgeleitet, dass wegen § 342 ZPO auch ein im frühen ersten Termin ergangenes Versäumnisurteil ein sofortiges Anerkenntnis nicht hindert, weil durch den zulässigen Einspruch der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Köln VersR 1992, 635; i.E. auch: Thomas/Putzo/ Hüßtege , ZPO, 27. A. , 2005, § 93 Rn 11; Zöller/ Herget , 26. A. , 2006, § 93 Rn 6, "Versäumnisurteil"; Stein/Jonas/ Bork , ZPO, 21. A. , 1993, § 93 Rn 7, 1etzterer allerdings mit Einschränkungen zur fehlenden Klageveranlassung in einem solchen Fall).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Der Einspruch dient dementsprechend dazu, gemäß § 342 ZPO dem rechtlichen Gehör zum Durchbruch zu verhelfen, denn er versetzt den Prozess in die Lage zurück, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand (BVerfGE 36, 298).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 312/08

    Kostenentscheidung: Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses nach Ablauf der

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Dieser Zeitraum wird sich meist mit einer angemessen Klageerwiderungsfrist decken (vgl. zum Ganzen: Deichfuß , MDR 2004, 190; siehe auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.11.2008 - 9 WF 312/08).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08

    Der Geschäftsführer ist nicht da, mit etwas Glück wird Ihre Abmahnung aber

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung).
  • OLG Zweibrücken, 26.07.2007 - 4 W 61/07

    Sofortiges Anerkenntnis: Erklärung innerhalb der gesetzlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Nachdem es unter der heute geltenden Fassung von § 307 ZPO auch bei Anordnung eines frühen ersten Termins keiner mündlichen Verhandlung mehr zum Erlass eines Versäumnisurteils bedarf, wird indessen überwiegend für die Anwendung von § 93 ZPO gefordert, dass der Klageanspruch innerhalb der - gegebenenfalls verlängerten - Klageerwiderungsfrist anerkannt wird, weil nun schon deren Ende den frühesten möglichen Zeitpunkt für ein wirksames Anerkenntnis markiere ( Vossler NJW 2006, 1034; MünchKommZPO/ Giebel , 3. A., 2008 § 93 ZPO Rn 10; Zöller/ Herget , ZPO, 27. A., 2009, § 93 Rn 4; in diese Richtung auch BGH NJW 2006, 2490; OLG Jena GRUR-RR 2008, 109; einschränkend OLG Zweibrücken OLGR 2008, 76).
  • OLG Köln, 16.01.2007 - 6 W 1/07

    Kein sofortiges Anerkenntnis nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist oder

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Zwar leuchtet nicht ohne weiteres ein, dass schon allein der Umstand, dass der Beklagte mit dem Versäumnisurteil einen gerichtlichen Hinweis auf die Schlüssigkeit der Klage erhalten hat, der Kostenfolge nach § 93 ZPO entgegenstehen soll (so aber offenbar OLG Köln, WRP 2007, 559; MünchKommZPO/ Geibel , 3. A., 2008, § 93 Rn 36; Zöller/ Herget , 27. A., 2009, § 93 Rn 4).
  • OLG Frankfurt, 16.05.1989 - 17 W 22/89

    Drittwiderspruchsklage; Anlaß zur Klageerhebung; Gegenstand der

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Unter diesem Gesichtspunkt war es einhellige Meinung, dass es für § 93 ZPO als ausreichend anzusehen ist, wenn das Anerkenntnis erst im frühen ersten Termin erklärt wurde (so etwa OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1535; Zöller/ Herget , ZPO, 24. A. , 2004, § 93 Rn 4), zumindest wenn zuvor der Klageanspruch nicht bestritten oder Klageabweisung beantragt worden war (vgl. zum Streitstand diesbezüglich: Vossler, NJW 2006, 1034 Fn 4).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Vielmehr genügt es nunmehr, wenn das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt wird, sofern die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGH NJW 2006, 2490, m.w.N. zu den bis dahin vertretenen Auffassungen zum Anerkenntnis nach Ablauf der Frist gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO; OLG Düsseldorf BauR 2008, 1941; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 397 Rz. 8).
  • OLG Köln, 17.01.1992 - 19 W 60/91

    Anlaß Klageerhebung Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
    Als Konsequenz hieraus wurde mitunter abgeleitet, dass wegen § 342 ZPO auch ein im frühen ersten Termin ergangenes Versäumnisurteil ein sofortiges Anerkenntnis nicht hindert, weil durch den zulässigen Einspruch der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Köln VersR 1992, 635; i.E. auch: Thomas/Putzo/ Hüßtege , ZPO, 27. A. , 2005, § 93 Rn 11; Zöller/ Herget , 26. A. , 2006, § 93 Rn 6, "Versäumnisurteil"; Stein/Jonas/ Bork , ZPO, 21. A. , 1993, § 93 Rn 7, 1etzterer allerdings mit Einschränkungen zur fehlenden Klageveranlassung in einem solchen Fall).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2008 - 21 W 9/08

    Die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht ist kein Anlass zur Klageerhebung

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