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   LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09   

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https://dejure.org/2009,4884
LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09 (https://dejure.org/2009,4884)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12.05.2009 - 2 O 59/09 (https://dejure.org/2009,4884)
LG Mannheim, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 2 O 59/09 (https://dejure.org/2009,4884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen verletzenden Benutzung; Einwand einer prioritätsälteren eingetragenen Marke

  • webshoprecht.de

    Zulässige Benutzung eines Zeichens zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung eines Zeichens ausschließlich zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen und nicht zur Kennzeichnung eines Unternehmens als eine das Unternehmenskennzeichenrecht verletzende Benutzung; Entgegenhalten der Inanspruchnahme aus einem Unternehmenskennzeichen ...

  • kanzlei.biz

    Unternehmenskennzeichenrechtlich verletzende Handlungen

  • ra.de
  • markenmagazin.de

    Keine Verletzung des Unternehmenskennszeichens bei ausschliesslicher Benutzung zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen - "p. patentanwälte”

  • hilfeaufrufe.de PDF
  • kanzlei.biz

    Unternehmenskennzeichenrechtlich verletzende Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Die Kollision von Marken und Unternehmenskennzeichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Firmenmäßige Benutzung eines Zeichens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Zudem stimmt bei Dienstleistungsmarken die Marke in vielen Fällen mit der Firma überein; daher gehen die firmenmäßige Benutzung und die markenmäßige Benutzung bei ihnen häufiger ineinander über als bei Warenmarken (BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA ).

    Aus ihnen kann nicht abgeleitet werden, dass dem Inhaber einer Dienstleistungsmarke eine gängige auch firmenmäßige Benutzung zur Kennzeichnung seiner Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA ) im Hinblick auf jüngere Unternehmenskennzeichenrechte untersagt ist.

    Dies setzt voraus, dass der Verkehr ersehen kann, auf welche konkrete Dienstleistung sich der Kennzeichengebrauch bezieht (BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA ).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Es sprechen aber beachtliche Gründe dafür, die streitgegenständliche Telefonbuchnutzung eher der Schaltung einer Anzeige bei einer Internetsuchmaschine (sog. AdWord-Werbung) gleichzusetzen, die mit dem Kennzeichen als Schlüsselwort verknüpft ist und bei dessen Eingabe durch den Benutzer angezeigt wird (vgl. zu dieser Fallgestaltung: BGH GRUR 2009, 498 - Bananabay ; 2009, 500 - Beta Layout ; 2009, 502 - pcb ).

    In einem solchen Fall versteht der Verkehr die Anzeige als eine von dem eingegebenen Suchwort unabhängige bloße Eigenwerbung des Werbenden ohne Hinweis auf eine geschäftliche Verbindung zum Kennzeicheninhaber (BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout ).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) kann ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens nicht aus einer Marke angegriffen werden.

    Dies ergibt sich nach Ansicht der Kammer als Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) .

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) kann ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens nicht aus einer Marke angegriffen werden.

    Dies ergibt sich nach Ansicht der Kammer als Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) .

  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Hierfür spricht zwar, dass dieses Suchwort wie ein unsichtbarer Metatag im Quelltext einer Internetseite das Auswahlverfahren bezüglich der aufzufindenden Telefonbucheinträge beeinflusst und dazu dienen könnte, den Nutzer des Telefonbuchs auf das durch Eingabe des Suchbegriffs aufzufindende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2007, 63 - Impuls ; 2007, 784 - AIDOL ).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet werden könnte, um auf eine kennzeichenrechtlich zulässige Benutzung des fremden Zeichens hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 63 - Impuls ).

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) kann ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens nicht aus einer Marke angegriffen werden.

    Dies ergibt sich nach Ansicht der Kammer als Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) .

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) kann ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens nicht aus einer Marke angegriffen werden.

    Dies ergibt sich nach Ansicht der Kammer als Konsequenz aus der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BGH (BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark ; vgl. auch EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn 64 - Anheuser Busch ; GRUR 2007, 971 Rdnr. 21 - Céline ; BGH , GRUR 2008, 254 Rn 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE) .

  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 216/93

    "J.C. Winter"; Recht des Erwerbers einer Marke zur Führung des in dieser

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Dasselbe gilt, soweit in der Entscheidung J. C. Winter (BGH GRUR 1996, 422) noch darauf hingewiesen wurde, dass eine Befugnis zum Gebrauch einer Marke das Recht zu einem namensmäßigen Gebrauch des in der Marke enthaltenen Namens nicht einschließe.
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Hierfür mag die Begründung mit einem Verweis auf die Entscheidung Magirus (BGHZ 19, 23) sprechen, wonach ein Warenzeichen, dessen warenzeichenmäßige Benutzung vom Inhaber eines ähnlichen Firmenbildzeichens geduldet werden muss, nicht firmenmäßig benutzt werden darf, wenn dies zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Firmenbildzeichen führt.
  • LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06

    Porta Patentanwälte

    Auszug aus LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09
    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil der Kammer vom 03.07.2007, Az. 2 O 220/06 (Anlage Ast 1) und die Urteilsformel der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07 (Anlage AG 2) Bezug genommen.
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 174/06

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09

    Abweisung der Klage auf Benutzung eine Marke für Dienstleistungen eines

    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.05.2009 (Az. 2 O 59/09) wird zurückgewiesen.
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