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   LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06   

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https://dejure.org/2008,36441
LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06 (https://dejure.org/2008,36441)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06 (https://dejure.org/2008,36441)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06 (https://dejure.org/2008,36441)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54

    Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im

    Auszug aus LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06
    Gleichzeitig behauptet sie damit einen schimpflichen Zustand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung ( BGHSt 7, 110).
  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

    Auszug aus LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06
    Dass die Angeklagte bislang nur durch ihr Verhalten als Strafverteidigerin auffällig wurde, schließt die Gefahr, dass sie anwaltliche Tätigkeit in anderen Rechtsgebieten ebenfalls als Forum für revisionistische Thesen nutzen wird (vergl. auch BGHSt 28, 84, 86) nicht aus.
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Auszug aus LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06
    Tat 4 - unter zusätzlich schärfender Berücksichtigung der Mehrzahl der verwirklichten Delikte - insoweit allerdings hinsichtlich der verwirklichten Verunglimpfung des Staates unter Beachtung der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit, der auf allen Ebenen der Rechtsanwendung Rechnung zu tragen ist (BGH NStZ 2003, 145 f.) - : Freiheitsstrafe von 2 Jahren;.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06
    Im Falle ihrer Mehrdeutigkeit darf nicht die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt werden, ehe andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen wurden (BVerfGE 93, 266, 295).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06
    In solchen Verfahren war ihre Verteidigung davon geprägt, dass sie nicht nur selbst den Holocaust bewusst und beharrlich leugnete und die - ihr wohlbekannten - einschlägigen Strafvorschriften und die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Strafbarkeit des Holocaust außer Acht ließ und ausdrücklich ablehnte; darüber hinaus nahm und nimmt sie auch für sich in Anspruch, die von der - ihr wiederum gut vertrauten - Rechtsprechung (z.B. BGH NStZ 2002, 538 ff.) aufgezeigten Grenzen zulässigen Verteidigerverhaltens in solchen Strafverfahren bewusst ignorieren und überschreiten zu dürfen.
  • AGH Bayern, 21.03.2011 - BayAGH II - 27/09

    Sylvia Stolz

    Aufgrund ihres Vorgehens als Verteidigerin des Angeklagten Z. vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim (Az: 6 KLs 503 Js 4/96) und des Angeklagten R. vor dem Amtsgericht Potsdam (Az: ...60/05) wurde die Betroffene mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Januar 2008 (Az. 4 KLs 503 Js 2306/06) und Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. Mai 2009 (Az. 4 KLs 503 Js 2306/06) nach Teilaufhebung und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof im Beschluss vom 2. Dezember 2008 (Az. 3 StR 203/08) wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, Beleidigung sowie versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
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