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   LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00   

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https://dejure.org/2003,16362
LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00 (https://dejure.org/2003,16362)
LG Mannheim, Entscheidung vom 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00 (https://dejure.org/2003,16362)
LG Mannheim, Entscheidung vom 17. April 2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00 (https://dejure.org/2003,16362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren; Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen; Rechtsbeugung in Form von Sachentscheidungen oder durch Begehung eines Verstoßes gegen Verfahrensrecht; Verletzung des ...

  • neuerichter.de PDF, S. 12

    Überlastung und Strafbarkeit - Der Eintritt der Verjährung in Strafverfahren wegen Überlastung erfüllt keinen Staftatbestand

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 30

    Überlastung und Strafbarkeit - Der Eintritt der Verjährung in Strafverfahren wegen Überlastung erfüllt keinen Staftatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • betrifftjustiz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Richter unter Druck: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Kriminalisierung der Dritten Gewalt - aufgezeigt am Fall des Mannheimer Jugendrichters Stratmann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60
    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Denn eine derartige Verpflichtung gibt es nicht (vgl. BGHSt 15, 18: »Eine dahin gehende Vorschrift besteht nicht.«).

    Kein Richter ist verpflichtet, über seine Leistungsfähigkeit hinaus zu arbeiten (BGHSt 15, 18).

    Denn nach BGHSt 15, 18, handelt der Amtsträger nicht rechtswidrig, wenn er seine vorgesetzte Dienststelle über die Unmöglichkeit sachgemäßer Erledigung unterrichtet hat.

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Da eine Strafandrohung, zumal in Form eines Verbrechenstatbestandes, mehr noch als eine Maßnahme der Dienstaufsicht geeignet ist, den Richter in seinem Verhalten zu beeinflussen, darf auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (BGH, NStZ 2001, 651 [652], und BGH, NStZ 1988, 218).

    Strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot sind dagegen denkbar, wenn der Richter gegen zwingende Vorschriften verstößt, in denen der Gesetzgeber (wie etwa in § 115 StPO) das allgemeine Beschleunigungsgebot konkretisiert hat (einschränkend OLG Frankfurt, NJW 2000, 2037), besondere Umstände - etwa die Freilassung eines Inhaftierten nach Aufhebung des Haftbefehls - sofortiges Handeln zwingend gebieten oder der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei gehandelt hat (zu diesen Varianten: BGH, NStZ 2001, 651 [652, 653]).

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    § 339 StGB kommt zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflege eine Sperrwirkung in dem Sinne zu, dass eine Verurteilung wegen einer Tätigkeit bei der Leitung einer Rechtssache nach anderen Vorschriften, etwa § 258 a StGB, nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (allg. Ansicht: BGHSt 10, 294; Tröndle/Fischer, 21. Aufl. 2003, § 339 StGB Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Es ist aber Aufgabe des Dienstherrn, den jeweiligen Dienstverpflichteten entsprechend seiner Fähigkeit einzusetzen und ihn nicht sehenden Auges dort zu belassen, wo er jedenfalls den Erwartungen, die an ihn gerichtet werden, nicht gerecht wird (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NStZ 2002, 220 [221]): Danach hat die Kammer eines Gerichts »selbst über die Reihenfolge der Bearbeitung der ihr zugewiesenen Verfahren zu befinden.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2000 - 3 Ws 144/00

    Förmliche Vernehmung durch den Haftrichter zwei Tage nach der Festnahme;

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot sind dagegen denkbar, wenn der Richter gegen zwingende Vorschriften verstößt, in denen der Gesetzgeber (wie etwa in § 115 StPO) das allgemeine Beschleunigungsgebot konkretisiert hat (einschränkend OLG Frankfurt, NJW 2000, 2037), besondere Umstände - etwa die Freilassung eines Inhaftierten nach Aufhebung des Haftbefehls - sofortiges Handeln zwingend gebieten oder der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei gehandelt hat (zu diesen Varianten: BGH, NStZ 2001, 651 [652, 653]).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 2 BL 186/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Vorrang von Haftsachen bei der Terminierung

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    So sah das Kammergericht Berlin in einem Fall das Beschleunigungsgebot schon dadurch verletzt, dass das Amtsgericht eine in einer Nicht-Haftsache bestehende Terminierung nicht wieder aufgehoben hatte, um die Verhandlung einer Haftsache zu ermöglichen (KG Berlin, Beschluss vom 18.2. 2002, Az: [4] 1 HEs 33/02 [20/02]; ähnlich in einem gleichgelagerten Fall: OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2000, NStZ-RR 2001, 61, und LG Hildesheim, NJW 1989, 1174, bezüglich einer Führerscheinsache).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Diesem Bereich richterlicher Tätigkeit ist auch die Terminierung eines bestimmten Verfahrens zuzurechnen (BGHZ 93, 238, 244«; vgl. außerdem BGH, NJW 1987, 1197: »Nur der Richter konnte und durfte in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheiden.«).
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Da eine Strafandrohung, zumal in Form eines Verbrechenstatbestandes, mehr noch als eine Maßnahme der Dienstaufsicht geeignet ist, den Richter in seinem Verhalten zu beeinflussen, darf auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (BGH, NStZ 2001, 651 [652], und BGH, NStZ 1988, 218).
  • LG Hildesheim, 30.06.1988 - 13 Qs 91/88
    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    So sah das Kammergericht Berlin in einem Fall das Beschleunigungsgebot schon dadurch verletzt, dass das Amtsgericht eine in einer Nicht-Haftsache bestehende Terminierung nicht wieder aufgehoben hatte, um die Verhandlung einer Haftsache zu ermöglichen (KG Berlin, Beschluss vom 18.2. 2002, Az: [4] 1 HEs 33/02 [20/02]; ähnlich in einem gleichgelagerten Fall: OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2000, NStZ-RR 2001, 61, und LG Hildesheim, NJW 1989, 1174, bezüglich einer Führerscheinsache).
  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86

    Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
    Diesem Bereich richterlicher Tätigkeit ist auch die Terminierung eines bestimmten Verfahrens zuzurechnen (BGHZ 93, 238, 244«; vgl. außerdem BGH, NJW 1987, 1197: »Nur der Richter konnte und durfte in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheiden.«).
  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

  • OLG Frankfurt, 20.05.1998 - 2 Ws 51/98
  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

  • KG, 18.02.2002 - 1 HEs 33/02
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