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   LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15   

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https://dejure.org/2015,44787
LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15 (https://dejure.org/2015,44787)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.12.2015 - 1 S 83/15 (https://dejure.org/2015,44787)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 1 S 83/15 (https://dejure.org/2015,44787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe statt grifflose Fronten mit Griffleiste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteckter Einigungsmangel beim Abschluss eines Kaufvertrages über eine Einbauküche; Mehrdeutigkeit von Willenserklärungen; Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 155 BGB, § 157 BGB, § 433 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe statt grifflose Fronten mit Griffleiste

  • RA Kotz

    Einbauküchenkauf - versteckter Einigungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versteckter Einigungsmangel beim Küchenkauf - Fronten ohne Griffe statt grifflose Fronten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10

    Versteckter Einigungsmangel

    Auszug aus LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15
    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist nach § 155 BGB ein Vertrag nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urteil vom 18. Mai 2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris, m. w. N.).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98

    Person des Vertragspartners bei einem aus mehreren Auftragnehmern unter der

    Auszug aus LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15
    In diese Würdigung sind auch außerhalb der Erklärung liegende Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie für den Erklärungsempfänger erkennbar waren und einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 8/98 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15
    Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts, wonach weder dem Zeugen C noch der Zeugin D eine höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist, ist nicht zu beanstanden, da nicht ersichtlich ist, dass die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich wäre oder gegen Denkgesetze bzw. Erfahrungssätze verstoßen würde, wie es für eine erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht erforderlich wäre (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.2004 - V ZR 257/03 - juris, NJW 2004, 1876).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist der Vertrag nach § 155 BGB grundsätzlich nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urt. v. 18.05.2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris; LG Mannheim, Urt. v. 18.12.2015 - 1 S 83/15 -, Rn. 9, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 155 Rn. 5).
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