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   LG Mannheim, 20.03.1996 - 4 S 123/95   

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LG Mannheim, 20.03.1996 - 4 S 123/95 (https://dejure.org/1996,8400)
LG Mannheim, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 S 123/95 (https://dejure.org/1996,8400)
LG Mannheim, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 S 123/95 (https://dejure.org/1996,8400)
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    Kaution während des Mietverhältnisses

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.05.2014 - VIII ZR 234/13

    Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution während des laufenden

    Dieses Ergebnis entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum (LG Mannheim, WuM 1996, 269; LG Wuppertal NZM 2004, 298; LG Darmstadt, ZMR 2005, 193; LG Darmstadt, WuM 2008, 726; LG Halle, NZM 2008, 685; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. III 184; Kraemer, NZM 2001, 737, 741; Derleder, NZM 2006, 601, 607; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 551 Rn. 27; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 551 BGB Rn. 91; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., Einf.
  • LG Halle, 25.09.2007 - 2 S 121/07

    Rechtskräftige Feststellung der erhobenen Forderung als Voraussetzung für einen

    Es ist anerkannt und unterliegt - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur keinem Streit, dass sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses nur dann aus der Kaution bedienen darf, wenn die von ihm erhobene Forderung rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder offensichtlich begründet ist (LG Mannheim in WuM 1996, 269 f).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2006 - 207 C 1012/06

    Wohnraummiete: Zugriffsmöglichkeit des Vermieters auf das als Mietsicherheit

    Eine Kautionsvereinbarung ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zur Befriedigung mietvertraglicher Forderungen nur dann aus der Kaution bedienen darf, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder offensichtlich begründet ist (vgl. LG Mannheim, WuM 1996, 269 f., Kraemer, NZM 2001, 737, 741 und Palandt, BGB, 66. Aufl., vor § 535 Rdn. 123; entgegen LG Berlin, GE 2003, 1161 und Blank in Schmidt-Futterer, MietR, 8. Aufl., § 551 Rdn. 16).

    Das eröffnet dem Mieter oder der Verfügungsklägerin die Möglichkeit, einen unzulässigen Zugriff auf die Mietkaution mittels Unterlassungsverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu begegnen (vgl. hierzu LG Darmstadt, ZMR 2005, 193; LG Wuppertal, NZM 2004, 298; LG Mannheim, WuM 1996, 269 und Kluth/Grün, NZM 2002, 1015 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 5 U 5/09

    Zulässigkeit der Befriedigung von Ansprüchen des gewerblichen Vermieters aus der

    Diese Auslegung folgt aus dem rechtlichen Charakter der Kaution, die anders als nach früherer Rechtsauffassung nicht mehr in das Vermögen des Vermieters übergeht, sondern ihm nur treuhänderisch zur Verfügung steht und der daraus folgenden Bewertung der schützenswerten Interessen beider Parteien (vgl. Landgericht Mannheim, Urteil vom 20.03.1996, 4 S 123/95, NJWE-Mietrecht 1996, 219f).
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