Rechtsprechung
LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Zahlung von Zinsen und Kontoführungsgebühren ohne rechtlichen Grund
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 31.05.2001 - 3 O 403/00
- LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00
- OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …
Auszug aus LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00
Einer solchen Erstreckung der Nichtigkeit auf die Vollmacht bedarf es mit Rücksicht auf die Zweckrichtung des Rechtsberatungsgesetzes schon deshalb, um den Rechtssuchenden vor unsachgemäßer Erledigung ihrer Angelegenheiten wirksam zu schützen (vgl. BGH WM 2001, 2260 m.w.N.). - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00
Bereicherungsansprüche gegen eine Bank sind mit 5 % über dem Diskontsatz zu verzinsen (vgl. BGH NJW 1998, 2529). - LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01
Reichweite des Rechtsscheins einer notariellen Vollmachtsurkunde; kein Anspruch …
Auszug aus LG Mannheim, 23.01.2003 - 3 O 403/00
Die Kammer schließt sich insofern vollumfänglich dem ausführlich und sorgfältig begründeten Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11.10.2002 (Az.: 9 O 76/01) an.
- OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03
Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23. Januar 2003 - 3 O 403/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und abgeändert: .Das Versäumnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai 2001 - 3 O 403/00 -, durch welches die Klage abgewiesen worden ist, bleibt aufrecht erhalten.
das am 23.01.2003 verkündete Urteil des LG Mannheim - 3 O 403/00 - zuheben und die Klage abzuweisen.