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   LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08   

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LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08 (https://dejure.org/2009,2470)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27.01.2009 - 4 Qs 52/08 (https://dejure.org/2009,2470)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 4 Qs 52/08 (https://dejure.org/2009,2470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 176 GVG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Nebenklägervertreters wegen unvollständiger Amtstracht

  • rabüro.de

    Zur Frage des Krawattenzwanges in der Hauptverhandlung in Strafsachen

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Frage des Krawattenzwangs in der Hauptverhandlung in Strafsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Nebenklägervertreters wegen unvollständiger Amtstracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Krawattenstreit: Anwalt muss keine Krawatte tragen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss keine Krawatte tragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mannheimer Krawattenstreit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwälte ohne Schlips flogen aus dem Gerichtssaal - Landgericht Mannheim entscheidet den "Krawattenstreit" zu ihren Gunsten

  • kanzlei-wittner.de (Kurzinformation)

    "Würde des Gerichts auch ohne Krawatte gewahrt.”

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßiger Krawattenzwang im Strafrecht

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßiger Krawattenzwang im Strafrecht

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Krawattenzwang - Bekleidungsvorschriften in der Justiz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "1. Krawattenstreit": Anwalt muss vor Gericht unter der Robe keinen Schlips tragen (Entscheidung der 4. Strafkammer LG Mannheim) - Wohl nicht mehr gültige Verordnung von 1976 schreibt Krawatte vor - § 20 BORA aber nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesspraxis - Langbinder, Querbinder oder keinen Binder: Was trägt der Rechtsanwalt heute?

  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krawattenzwang an deutschen Gerichten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1094
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    a) Die angefochtene Entscheidung ist in ihren prozessualen Auswirkungen nicht - wie von § 305 Satz 1 StPO vorausgesetzt - auf die Vorbereitung eines mit ihr in innerem Zusammenhang stehenden Urteils reduziert, sondern entfaltet eine jenseits solcher Kohärenzen liegende eigenständige Bedeutung für das Mandatsverhältnis zwischen Nebenkläger und Nebenklägervertreter, der darüber hinaus auch beschwerdeberechtigte "dritte Person" im Sinne der Ausnahmeregelung des § 305 Satz 2 StPO ist (OLG Karlsruhe NJW 1977, 309 ff.; OLG München NStZ 2007, 120).

    Die Kammer folgte darin dem OLG Karlsruhe, welches in seiner Entscheidung vom 25.08.1976 (NJW 1977, 309, 310) im Anschluss an das BVerfG (NJW 1970, 851 ff.) zu dem Ergebnis kam, dass Gegenstand dieser Regelung ein Normenkomplex im Bereich der "Gerichtsverfassung" und des "gerichtlichen Verfahrens" i.S. von Art. 74 Nr. 1 GG sei, hinsichtlich dessen der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht habe, so dass dem Landesgesetzgeber das Gesetzgebungsrecht zugekommen sei.

    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Die Kammer folgte darin dem OLG Karlsruhe, welches in seiner Entscheidung vom 25.08.1976 (NJW 1977, 309, 310) im Anschluss an das BVerfG (NJW 1970, 851 ff.) zu dem Ergebnis kam, dass Gegenstand dieser Regelung ein Normenkomplex im Bereich der "Gerichtsverfassung" und des "gerichtlichen Verfahrens" i.S. von Art. 74 Nr. 1 GG sei, hinsichtlich dessen der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht habe, so dass dem Landesgesetzgeber das Gesetzgebungsrecht zugekommen sei.

    aa) Nach der h.M. in der Literatur hat der Bundesgesetzgeber durch § 59b Abs. 2 Nr. 6 c) BRAO die Frage der Amtstracht der Rechtsanwälte in abschließender Weise aus dem Regelungskomplex "Gerichtsverfassung und gerichtliches Verfahren", in welchem das BVerfG sie 1970 (NJW 1970, 851 ff.) verankert hatte, und damit auch aus der entsprechenden Länder-Zuständigkeit herausgelöst und sie allein den berufsrechtlichen Regelungen der Anwaltschaft überantwortet.

    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.

  • OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95

    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    bb) Demgegenüber sahen das OLG Braunschweig (NJW 1995, 2113, 2114), das OLG München (NStZ 2007, 120) und zuletzt das VG Berlin (NJW 2007, 793 f.) keine die Frage der Wirksamkeit aufwerfende Kollision zwischen einerseits berufsrechtlichen und andererseits landes- bzw. gewohnheitsrechtlichen Regelungen zur anwaltlichen Amtstracht, da das eine das Standes- bzw. Berufsrecht und das andere die sich aus der Gerichtsverfassung und dem Verfahrensrecht ergebenden Pflichten betreffe; beide Regelungen stünden unabhängig nebeneinander.

    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1987 - 1 Ws 576/87

    Sitzungen ; Krawatten; Langbinder; Pflichtverteidiger; Verteidiger;

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Diese weitergehenden Wirkungen eröffnen hier ausnahmsweise die Beschwerdemöglichkeit gemäß § 304 Abs. 1 StPO (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144 ff.; OLG München, a.a.O.; LAG Hannover, Beschluss vom 29.09.2008, 16 Ta 333/08).

    Eine entsprechende Befugnis kann aus § 176 GVG indes für einen in Robe, aber ohne Krawatte auftretenden Rechtsanwalt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1988, 418; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144 f.; OLG Celle StraFo 2002, 301 und 355 ; Meyer-Goßner, a.a.O.; Malmendier, a.a.O.; a.A.: KG JR 1977, 172).

  • VG Berlin, 19.07.2006 - 12 A 399.04

    Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Diese Vorgaben sollen ein insgesamt angemessenes - nicht durch die übrige Bekleidung konterkariertes - Erscheinungsbild der Amtstracht und damit deren verfassungsgerichtlich sanktionierten Zweck gewährleisten und stellen in ihrer konkreten Ausformung keine die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte unzumutbar einschränkenden Anforderungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2007, 12 N 55.07 und vorausgehend VG Berlin NJW 2007, 793 f.; KG JR 1977, 172).

    bb) Demgegenüber sahen das OLG Braunschweig (NJW 1995, 2113, 2114), das OLG München (NStZ 2007, 120) und zuletzt das VG Berlin (NJW 2007, 793 f.) keine die Frage der Wirksamkeit aufwerfende Kollision zwischen einerseits berufsrechtlichen und andererseits landes- bzw. gewohnheitsrechtlichen Regelungen zur anwaltlichen Amtstracht, da das eine das Standes- bzw. Berufsrecht und das andere die sich aus der Gerichtsverfassung und dem Verfahrensrecht ergebenden Pflichten betreffe; beide Regelungen stünden unabhängig nebeneinander.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2007 - 12 N 55.07

    Robenpflicht für Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Diese Vorgaben sollen ein insgesamt angemessenes - nicht durch die übrige Bekleidung konterkariertes - Erscheinungsbild der Amtstracht und damit deren verfassungsgerichtlich sanktionierten Zweck gewährleisten und stellen in ihrer konkreten Ausformung keine die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte unzumutbar einschränkenden Anforderungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2007, 12 N 55.07 und vorausgehend VG Berlin NJW 2007, 793 f.; KG JR 1977, 172).

    cc) Das OVG Berlin-Brandenburg nahm in seiner Entscheidung vom 31.05.2007 (Az. 12 N 55.07) über die Berufung gegen das vorgenannte Urteil des VG Berlin einen vermittelnden Standpunkt ein.

  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    a) Die angefochtene Entscheidung ist in ihren prozessualen Auswirkungen nicht - wie von § 305 Satz 1 StPO vorausgesetzt - auf die Vorbereitung eines mit ihr in innerem Zusammenhang stehenden Urteils reduziert, sondern entfaltet eine jenseits solcher Kohärenzen liegende eigenständige Bedeutung für das Mandatsverhältnis zwischen Nebenkläger und Nebenklägervertreter, der darüber hinaus auch beschwerdeberechtigte "dritte Person" im Sinne der Ausnahmeregelung des § 305 Satz 2 StPO ist (OLG Karlsruhe NJW 1977, 309 ff.; OLG München NStZ 2007, 120).

    bb) Demgegenüber sahen das OLG Braunschweig (NJW 1995, 2113, 2114), das OLG München (NStZ 2007, 120) und zuletzt das VG Berlin (NJW 2007, 793 f.) keine die Frage der Wirksamkeit aufwerfende Kollision zwischen einerseits berufsrechtlichen und andererseits landes- bzw. gewohnheitsrechtlichen Regelungen zur anwaltlichen Amtstracht, da das eine das Standes- bzw. Berufsrecht und das andere die sich aus der Gerichtsverfassung und dem Verfahrensrecht ergebenden Pflichten betreffe; beide Regelungen stünden unabhängig nebeneinander.

  • KG, 02.01.1970 - 2 Ws 61/69
    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.
  • OLG Celle, 18.06.2002 - 222 Ss 83/02
    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Eine entsprechende Befugnis kann aus § 176 GVG indes für einen in Robe, aber ohne Krawatte auftretenden Rechtsanwalt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1988, 418; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144 f.; OLG Celle StraFo 2002, 301 und 355 ; Meyer-Goßner, a.a.O.; Malmendier, a.a.O.; a.A.: KG JR 1977, 172).
  • GStA Frankfurt, 05.01.2007 - 3 Zs 2745/06

    Rechtsbeugung eines Amtsrichters in Zivilsachen wegen Verhängung von

    Auszug aus LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08
    Für aus landesrechtlichen Vorschriften wie § 21 AGGVG i.V.m. § 2 der Rechtsverordnung des baden-württembergischen Justizministers vom 01.07.1976 oder gar aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitete Pflichten der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht besteht nach dieser Meinung - aufgrund der sich aus Art. 72 Abs. 1 GG ergebenden Sperrwirkung des Bundesrechts - neben § 20 BORA kein Raum mehr (Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO, 2. Aufl., Rn 8 zu § 20 BORA; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., Rn 2 zu § 20 BORA; Hartung-Scharmer, Anwaltliche Berufsordnung, 3. Aufl., Rn 31 f. zu § 20 BORA; Kleine-Cosack, BRAO, 4. Aufl., Rn 2 zu § 20 BORA; Dahns, NJW-Spezial 2008, 734 f.; Fischer, jurisPR-ArbR 47/2008 Anm. 6; Weihrauch, StV 2007, 28 f.; Pielke, NJW 2007, 3251; Eylmann, AnwBl. 1996, 190 f.; so auch GenStA beim OLG Frankfurt, Einstellungsverfügung vom 05.01.2007, 3 Zs 2745/06).Auch aus dem Umstand, dass § 20 BORA weder das Aussehen der Robe beschreibt noch auf dazu zu tragende Kleidungsstücke eingeht, leiten die Vertreter dieser Ansicht keine entsprechende Regelungskompetenz der Länder ab.
  • LAG Niedersachsen, 29.09.2008 - 16 Ta 333/08

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 280/71

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Tragung der Robe vor Gericht

  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

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