Rechtsprechung
LG Mannheim, 27.05.2008 - 2 O 33/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07
Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails
Auszug aus LG Mannheim, 27.05.2008 - 2 O 33/08
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21.1.2008 in der Sache 6 W 121/07 (2 O 253/07; auf Unterlassung der E-Mail-Zusendung gerichtete einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsführer der Beklagten) trägt er vor, der Streitwert der Abmahnung sei allenfalls mit 500 EUR anzusetzen.Dass dieses Interesse höher zu bewerten sei als 500 EUR, habe der Kläger auf entsprechenden Hinweis nicht vorgetragen ( Beschluss vom 21.1.2008, Az.: 6 W 121/07 ).