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LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Vermittlungsgebühr für die Vermittlung und die anschließende Einstellung eines Leiharbeitnehmers; Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision durch den Entleiher als faktisches Einstellungshindernis; Recht des Arbeitnehmers auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 26.02.2002 - 11 C 432/01
- LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 561
- NZA-RR 2003, 317
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72
Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede
Auszug aus LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02
Ein Vertragsstrafeversprechen, durch das der Arbeitgeber eines nicht-kaufmännischen Arbeitnehmers in einer dem Handlungsgehilfen vergleichbar abhängigen Stellung gegenüber einem Dritten verpflichtet wird, den Arbeitnehmer nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen, kann nicht gerichtlich durchgesetzt werden (vgl. BGH, BB 1974, Seite 1024, 1025). - AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00
Anspruch auf Zahlung einer Provision auf Grund Allgemeiner Geschäftsbedingungen …
Auszug aus LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02
Jedoch stellt auch die Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision durch den Entleiher ein faktisches Einstellungshindernis dar und verstößt damit gegen Art. 1 § 9 Nr. 4 AÜG (LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.12.1998, Az. 11 Sa 31/98, zitiert nach Juris; AG Düsseldorf, NJW-RR 2001, Seite 1495 f). - LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98
Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers …
Auszug aus LG Mannheim, 29.08.2002 - 10 S 27/02
Jedoch stellt auch die Vereinbarung einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision durch den Entleiher ein faktisches Einstellungshindernis dar und verstößt damit gegen Art. 1 § 9 Nr. 4 AÜG (LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.12.1998, Az. 11 Sa 31/98, zitiert nach Juris; AG Düsseldorf, NJW-RR 2001, Seite 1495 f).