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   LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20   

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LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20 (https://dejure.org/2021,55584)
LG Marburg, Entscheidung vom 04.11.2021 - 7 O 145/20 (https://dejure.org/2021,55584)
LG Marburg, Entscheidung vom 04. November 2021 - 7 O 145/20 (https://dejure.org/2021,55584)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Dem Kläger stünde zwar dem Grunde nach gegen die Beklagte gemäß § 826 Abs. 2 i.V.m. § 31 BGB analog wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ein Schadensanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555; OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 -5 U 1318/18, NJW 2019, 2237).

    Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - Az. VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555).

    Ein etwaiger deliktischer Anspruch entstand mit Abschluss des Kaufvertrages über das streitgegenständliche Fahrzeug am 28.06.2012, da der Schaden in der Belastung mit der Verbindlichkeit - also der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Soweit der Kläger vorträgt, dass die Einrede der Verjährung auch deshalb nicht eingreife, weil auch das Softwareupdate weitere unzulässige Abschalteinrichtungen enthalte und daher eine weitere Täuschungshandlung begründe, die zu einem Schaden des Klägers geführt habe, so kann dem nicht gefolgt werden, da es diesbezüglich jedenfalls an einem kausalen Schaden fehlen würde, da der Schaden im Abschluss des Kaufvertrags liegt, der hier aber nicht aufgrund des Softwareupdates entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19).

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Dieser muss die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen haben, wofür nicht erforderlich ist, dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. BGH NJW 2008, 1729; 2427; 2576; ZIP 2008, 1268, 1538).

    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).

  • AG Marburg, 16.06.2020 - 9 C 891/19

    Kfz.-Dieselproblematik. arglistige Täuschung, Verjährung 10 Jahre bei merkantilem

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Im Übrigen beruft sich der Kläger auf einen Beschluss des Amtsgericht Marburg (9 C 891/19), in welchem angenommen wurde, dass die Verjährung gem. § 852 BGB einschlägig sein dürfte.

    Selbst wenn man grundsätzlich von der Anwendbarkeit des § 852 BGB ausginge (so wohl Augenhofer, VuR 2019, 83; AG Marburg 9 C 891/19), so hätte der Kläger bereits nicht substantiiert dargelegt, was die Beklagte auf Kosten der Klägerin erlangt haben soll.

  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).

    Erforderlich ist schließlich, auch die Kenntnis der Person des Schuldners hinsichtlich der ladungsfähigen Anschrift (vgl. BGH NJW 1998, 988; 2001, 1721; 2012, 1645).

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Für Schadensersatzansprüche gilt der Grundsatz der Schadenseinheit, der besagt, dass dieser einheitlich auch für die erst in Zukunft fällig werdenden Beträge entsteht, sobald ein erster Teilbetrag durch Leistungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BGHZ 50, 24; 119, 71; NJW 1998, 1488; NJW-RR 2006, 694; DB 2008, 1093; NJW 2010, 596; WM 2011, 96).

    Ist im Falle fehlerhafter Aufklärung und Beratung bereits die Eingehung einer Verbindlichkeit der Schaden, entsteht der Anspruch bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH NJW 2010, 596).

  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Während der Geschädigte vor Eintritt der Verjährung eine konkrete Schadensposition gegenüber dem Schädiger geltend machen kann - unabhängig davon, ob dieser durch die unerlaubte Handlung einen Vorteil erlangt hat - kann er nach Eintritt der Verjährung nur noch den Vorteil geltend machen, der beim Schädiger verbleibt (BGH GRUR 2019, 496; vgl. BeckOK BGB, 54. Edition, Stand 01.05.2020, § 852 BGB, Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96

    Verjährung eines Anspruchs wegen Schädigung durch Holzschutzmittel

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11

    Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen:

    Auszug aus LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Erforderlich ist schließlich, auch die Kenntnis der Person des Schuldners hinsichtlich der ladungsfähigen Anschrift (vgl. BGH NJW 1998, 988; 2001, 1721; 2012, 1645).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft;

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

  • OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Superlativwerbung und Alleinstellungsbehauptung;

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

  • OLG Köln, 23.03.2007 - 19 U 162/06

    Verjährung in Überleitungsfall bei arglistig verschwiegenen Mängeln

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

  • OLG München, 03.12.2019 - 20 U 5741/19

    Verjährungsbeginn bei Schadensersatz im Rahmen des sogenannten "Dieselskandals"

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

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