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   LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16   

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https://dejure.org/2017,68881
LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16 (https://dejure.org/2017,68881)
LG Marburg, Entscheidung vom 06.01.2017 - 7 O 79/16 (https://dejure.org/2017,68881)
LG Marburg, Entscheidung vom 06. Januar 2017 - 7 O 79/16 (https://dejure.org/2017,68881)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16
    Denn es ist zwar richtig, dass eine Beteiligungsgesellschaft die vorvertragliche Pflicht trifft, einem Kapitalanleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Objekt zu vermitteln und dabei über alle Umstände, die für eine Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03; Urteil vom 26. September 2005 - II ZR 314/03).

    Für diese Aufklärung kann sich die Beteiligungsgesellschaft eines Emissionsprospektes bedienen, wenn dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03).

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise

    Auszug aus LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16
    Ein Rückgewähranspruch der Gesellschaft entsteht bei einer Rückzahlung der Einlage somit nicht automatisch, sondern kann sich nur aus anderen Rechtsgründen ergeben, insbesondere aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, Rn. 11; Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 252/03, juris).
  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auszug aus LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16
    Ein Rückgewähranspruch der Gesellschaft entsteht bei einer Rückzahlung der Einlage somit nicht automatisch, sondern kann sich nur aus anderen Rechtsgründen ergeben, insbesondere aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, Rn. 11; Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 252/03, juris).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03

    Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Marburg, 06.01.2017 - 7 O 79/16
    Denn es ist zwar richtig, dass eine Beteiligungsgesellschaft die vorvertragliche Pflicht trifft, einem Kapitalanleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Objekt zu vermitteln und dabei über alle Umstände, die für eine Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03; Urteil vom 26. September 2005 - II ZR 314/03).
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