Rechtsprechung
   LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55951
LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08 (https://dejure.org/2008,55951)
LG Marburg, Entscheidung vom 09.09.2008 - 2 O 252/08 (https://dejure.org/2008,55951)
LG Marburg, Entscheidung vom 09. September 2008 - 2 O 252/08 (https://dejure.org/2008,55951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,55951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber durch die Eröffnung eines Online-Shops mit ähnlichem Produktangebot i.R.e. Anspruchs auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Wollte man solches annehmen und dadurch die Mitbewerbereigenschaften von beliebig vielen Onlineshopnutzern eröffnen, deren geschäftliche und gewerbliche Tätigkeit gar nicht genau nachvollzogen und von der Verkaufstätigkeit privater Verbraucher abgegrenzt werden kann, würde der Kreis der klagebefugten Mitbewerber entgegen der gesetzlichen Zielsetzung, missbräuchliches Verhalten im Abmahnwesen zu erschweren (vgl. BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner), viel zu groß gezogen.

    Die Anlegung strengerer Maßstäbe ist im Übrigen auch deshalb erforderlich, um rechtsmissbräuchlichen Tendenzen, wie sie gerade bei den massenhaften Abmahnungen im Internetbereich auftreten, vorzubeugen (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] - Funny Paper; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 77, 78).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    In Fällen wie dem vorliegenden genügt aber nicht nur die Darlegung einer bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, sondern es ist zusätzlich erforderlich, eine ausreichende Gewinnerzielungsabsicht darzulegen (BGH GRUR 1995, 697, 699 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] - Funny Paper).

    Die Anlegung strengerer Maßstäbe ist im Übrigen auch deshalb erforderlich, um rechtsmissbräuchlichen Tendenzen, wie sie gerade bei den massenhaften Abmahnungen im Internetbereich auftreten, vorzubeugen (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] - Funny Paper; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 77, 78).

  • OLG Zweibrücken, 02.06.2005 - 4 U 256/04

    E-Commerce: Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis zur Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Die - zwischen den Verfahrensbeteiligten als solches unstreitige - Eröffnung eines "Internetshops" durch die Verfügungsklägerin genügt zur Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005 - 4 U 256/04 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 27.09.2006 - 2 U 1076/05 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Beschluss vom 18.08.2004, 2 W 355/04 ).
  • OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04

    Prozessführungsbefugnis des Inhabers eines Online-Shops

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Die - zwischen den Verfahrensbeteiligten als solches unstreitige - Eröffnung eines "Internetshops" durch die Verfügungsklägerin genügt zur Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005 - 4 U 256/04 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 27.09.2006 - 2 U 1076/05 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Beschluss vom 18.08.2004, 2 W 355/04 ).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Die Anlegung strengerer Maßstäbe ist im Übrigen auch deshalb erforderlich, um rechtsmissbräuchlichen Tendenzen, wie sie gerade bei den massenhaften Abmahnungen im Internetbereich auftreten, vorzubeugen (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] - Funny Paper; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 77, 78).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05
    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Die - zwischen den Verfahrensbeteiligten als solches unstreitige - Eröffnung eines "Internetshops" durch die Verfügungsklägerin genügt zur Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005 - 4 U 256/04 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 27.09.2006 - 2 U 1076/05 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Beschluss vom 18.08.2004, 2 W 355/04 ).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Zwar ist der Begriff des Gewerbetreibenden bzw. Unternehmers grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGH GRUR 2004, 877 [BGH 24.06.2004 - I ZR 26/02] - Werbeblocker; Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 2 UWG Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

    Auszug aus LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08
    Die Anlegung strengerer Maßstäbe ist im Übrigen auch deshalb erforderlich, um rechtsmissbräuchlichen Tendenzen, wie sie gerade bei den massenhaften Abmahnungen im Internetbereich auftreten, vorzubeugen (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 [BGH 12.07.1995 - I ZR 85/93] - Funny Paper; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 77, 78).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung durch kollusiv mit seinem Mandanten

    Für die Sittenwidrigkeit spricht vorliegend schon, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchläch war, Das Gericht schließt sich insoweit den Rechtsansichten und Feststellungen des Landgerichts Marburg in dem Urteil vom 09.09.2008, Geschäfts-Nr. 2 O 252/08, und des Landgerichts Würzburg in dem Urteil vom 21.10.2008, Aktenzeichen 14 0 1631/08, an.
  • LG Würzburg, 21.10.2008 - 14 O 1631/08

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen eines Online-Shops

    Ferner ergibt sich aus dem vorgelegten Hauptverhandlungsprotokoll vor dem Landgericht Marburg, Az. 2 O 252/08 (Bl. 29 ff. d. A.), dass bis zum Zeitpunkt der dortigen mündlichen Verhandlung am 9.9.2008 ca. 20 Abmahnungen von der Verfügungsklägerin erstellt worden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht