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LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 206a StPO, § 260 StPO, § 328 StPO
Einstellung wegen (tatsächlich nicht vorliegendem) Verfahrenshindernis in der Hauptverhandlung durch Beschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung wegen (tatsächlich nicht vorliegendem) Verfahrenshindernis in der Hauptverhandlung durch Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwalmstadt, 19.05.2016 - 41 Ds 4 Js 6509/14
- LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73
Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil - …
Auszug aus LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Denn es hängt nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung als Urteil oder als Beschluss anzusehen ist; maßgebend sind vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruht (BGH, Beschluss vom 30.10.1973, 5 StR 496/73).Die von der Staatsanwaltschaft Marburg eingelegte sofortige Beschwerde ist daher als Berufung zu behandeln (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.11.1999, 3 Ws 546/99; BGH, Beschluss vom 30.10.1973, 5 StR 496/73).
- OLG Hamm, 11.04.2007 - 4 Ss 70/07
Anklageschrift; Anforderungen; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion
Auszug aus LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Die Anklageschrift muss die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar ist, welche bestimmte Tat gemeint ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2007, 4 Ss 70/07 m.w.N.). - LG Flensburg, 25.10.1984 - I Qs 253/84
Auszug aus LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Die als Beschluss bezeichnete Entscheidung des Strafrichters ist deshalb als Einstellungsurteil im Sinne von § 260 Abs. 3 StPO zu behandeln (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.11.1999, 3 Ws 546/99; LG Flensburg, Beschluss vom 25.10.1984, I Qs 253/84), das nur mit den gegen ein Urteil zulässigen Rechtsmitteln (Berufung, Revision) anfechtbar ist. - OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 4 Ss 289/94
Auszug aus LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Eine Zurückverweisung der Sache ist nach ständiger Rechtsprechung aber dennoch zulässig, wenn das Amtsgericht aus Rechtsirrtum von einer Sachentscheidung abgesehen hat, so bei Verfahrenseinstellung wegen eines (tatsächlich nicht vorliegenden) Verfahrenshindernisses (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009, 3 Ss 250/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.1994, 4 Ss 289/94;… Meyer-Goßner, StPO, § 328 Rn. 4). - OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09
Einstellung; Zurückverweisung; Amtsgericht; Anklage; Informationsfunktion
Auszug aus LG Marburg, 19.07.2016 - 4 Qs 60/16
Eine Zurückverweisung der Sache ist nach ständiger Rechtsprechung aber dennoch zulässig, wenn das Amtsgericht aus Rechtsirrtum von einer Sachentscheidung abgesehen hat, so bei Verfahrenseinstellung wegen eines (tatsächlich nicht vorliegenden) Verfahrenshindernisses (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009, 3 Ss 250/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.1994, 4 Ss 289/94;… Meyer-Goßner, StPO, § 328 Rn. 4).