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   LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07 (102)   

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https://dejure.org/2008,33893
LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07 (102) (https://dejure.org/2008,33893)
LG Meiningen, Entscheidung vom 03.03.2008 - 3 T 390/07 (102) (https://dejure.org/2008,33893)
LG Meiningen, Entscheidung vom 03. März 2008 - 3 T 390/07 (102) (https://dejure.org/2008,33893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers als gesetzlicher Vertreter des Betreuten; Antrag eines Betreuers auf Erteilung eines Negativattests des Vormundschaftsgerichts; Auflösung eines Girokontos durch einen Betreuer; Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Auflösung eines Girokontos des Betreuten durch den Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

    Auszug aus LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07
    Der Betreuer muss in einem solchen Fall Beschwerde im Namen des Betreuten als dessen gesetzlicher Vertreter einlegen (vgl. BayObLG, FBR 02, 160; BayObLGZ 1988, 385, 387; a.A. Wagenitz in Münchner Komm., 4. Auflage, Rd.-Nr. 39 zu § 1828 BGB ).
  • OLG Hamm, 24.10.1990 - 15 W 306/90

    Wohnraumkündigung durch Pfleger - Zulässigkeit der Beschwerde bei Ablehnung der

    Auszug aus LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07
    Konsequenter Weise muss die Beschwerde bei dieser Rechtslage auch dann zugelassen werden, wenn das Gericht die Erteilung eines Negativattests ablehnt, weil es das Rechtsgeschäft als genehmigungsbedürftig ansieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 605 f. [OLG Hamm 24.10.1990 - 15 W 306/90] ).
  • LG Berlin, 28.12.1972 - 81 T 590/72
    Auszug aus LG Meiningen, 03.03.2008 - 3 T 390/07
    Vielmehr muss in einem solchen Fall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der allgemeinen Vorschrift des § 1812 BGB gegeben sind (vgl. LG Berlin, MDR 1973, 503 [LG Berlin 28.12.1972 - 81 T 590/72] ).
  • LG Hamburg, 16.07.2010 - 317 O 77/10

    Nachlasspflegschaft: Genehmigungspflicht bei Verfügungen über 3.000 Euro

    Es bedarf keiner näheren Erörterung, dass dem Kontoinhaber aus dem jeweiligen Girovertrag Forderungen gegenüber der Bank zustehen unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Guthaben gegeben ist (vgl. insoweit auch LG Meiningen, 3.3.2008, 3 T 390/07, FamRZ 2008, 1375).
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