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   LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10   

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https://dejure.org/2010,41168
LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10 (https://dejure.org/2010,41168)
LG Meiningen, Entscheidung vom 08.03.2010 - 2 Qs 74/10 (https://dejure.org/2010,41168)
LG Meiningen, Entscheidung vom 08. März 2010 - 2 Qs 74/10 (https://dejure.org/2010,41168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 316 Abs 1 StGB, § 140 Abs 2 S 1 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bei Verstoß gegen Richtervorbehalt und Schuldfähigkeitsüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 257/09

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Anforderungen an die ordnungsgemäße

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Gerade deshalb wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in Teilen der Literatur angenommen, dass bereits dann, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich wird, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen ist (OLG Bremen, DAR 2009, 710 m.w.N.; OLG Brandenburg, NJW 2009, 1287 = SVR 2009, 312-313 - zitiert nach juris - OLG Hamm, VRR 2010, 35, 36 mit Anmerkung Burhoff; Tierel, jurisPR-StrafR 6/2009 Anm. 4 = jurisPR extra 2009, 109-111; Burhoff, ZAP Nr. 16 Fach 22 R, 599, 611 ) .

    Jedenfalls ist nach einer Gesamtwürdigung aller vorliegend zu berücksichtigenden sachlichen und rechtlichen Umstände von einer vom Normalfall erheblich abweichenden schwierigen Sach- und Rechtslage auszugehen, was die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO rechtfertigt (in diesem Sinne auch OLG Hamm, VRR 2010, 35, 36 mit Anmerkung Burhoff) .

  • LG Berlin, 02.04.2001 - 538 Qs 30/01
    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Es ist weiterhin anerkannt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung im Hinblick auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bereits dann geboten sein kann, wenn die Frage der Schuldfähigkeit einer besonderen Prüfung bedarf, weil von einem Angeklagten nicht erwartet werden kann, dass er die diesbezügliche Rechtslage in einem Maße übersieht, die ihn in die Lage versetzt, sich selbst sachgerecht zu verteidigen (zu Einzelfällen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2009, Az. 1 Ws 151/09; OLG Hamm, MDR 1988, 340; LG Berlin, StraFo 2002, 90 - jeweils zitiert nach juris -) .
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2009 - 1 Ws 151/09

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO bei Einholung

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Es ist weiterhin anerkannt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung im Hinblick auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bereits dann geboten sein kann, wenn die Frage der Schuldfähigkeit einer besonderen Prüfung bedarf, weil von einem Angeklagten nicht erwartet werden kann, dass er die diesbezügliche Rechtslage in einem Maße übersieht, die ihn in die Lage versetzt, sich selbst sachgerecht zu verteidigen (zu Einzelfällen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2009, Az. 1 Ws 151/09; OLG Hamm, MDR 1988, 340; LG Berlin, StraFo 2002, 90 - jeweils zitiert nach juris -) .
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07

    Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Hierzu bedarf es einer umfassenden Erörterung der Tatumstände, insbesondere der Feststellung und Würdigung der weiteren Umstände zur Frage des Verschuldens der Trunkenheit durch den Angeklagten, denn diese Umstände sind für die Beantwortung der Frage der schuldhaften Verursachung der Trunkenheit von Bedeutung und sie sind für die Entscheidung über eine mögliche auf § 21 StGB beruhende Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB bestimmend (OLG Brandenburg, Blutalkohol 45, 314-317 (2008) = Verkehrsrecht aktuell 2008, 82 = VRR 2008, 148-149 - zitiert nach juris -) .
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Zu Recht hat das Amtsgericht in der Nichtabhilfeverfügung darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Thüringer OLG (Thür. OLG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08 = DAR 2009, 283-285 = Blutalkohol 46, 214-217 (2009) = VRS 116, 105-110 (2009) = VRS 116, Nr. 23 - zitiert nach juris -) hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit der ohne richterlichen Beschluss genommenen Blutprobe davon auszugehen ist, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (Thür.OLG, a.a.O.; auch BVerfG, NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH, NJW 2007, 2269, 2271; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.) .
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (Thür.OLG, a.a.O.; auch BVerfG, NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH, NJW 2007, 2269, 2271; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.) .
  • OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94
    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ist deshalb eine nachprüfbare Auseinandersetzung mit der Frage der Schuldfähigkeit zwingend erforderlich ( OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 85 m.w.N.) .
  • KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08

    Pflichtverteidigerbestellung: schwierige Rechtslage wegen möglicherweise

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Hier ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG, NJW 2008, 3449) .
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (Thür.OLG, a.a.O.; auch BVerfG, NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH, NJW 2007, 2269, 2271; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.) .
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00

    Alkohol und Schuldfähigkeit

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