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   LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06 8 Cs 3 Ns   

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https://dejure.org/2008,52659
LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06 8 Cs 3 Ns (https://dejure.org/2008,52659)
LG Meiningen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 444 Js 18629/06 8 Cs 3 Ns (https://dejure.org/2008,52659)
LG Meiningen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 444 Js 18629/06 8 Cs 3 Ns (https://dejure.org/2008,52659)
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  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Aufgrund dieser zeitlichen Abfolge liegt es nahe, dass die Verfahrensdauer teilweise auf einem von dem Amtsgericht zu verantwortenden und damit rechtsstaatswidrigen Verhalten beruht ( BGH NJW 2008, 860 ff. [BGH 17.01.2008 - GSSt 1/07] ).

    Hier ist im vorliegenden Fall zwar von einer Verfahrensverzögerung eines Justizorgans, hier das Amtsgericht auszugehen; diese hat jedoch bei der Gesamtschau im Hinblick auf die Gesamtverfahrensdauer, die Schwere des Tatvorwurfs und den Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes (nicht nur in rechtlicher Hinsicht) sowie im Hinblick auf das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahren für den Betroffenen verbunden besonderen Belastungen nach Auffassung der Kammer ein nicht so großes Gewicht, dass es bereits hier vor diesem Hindergrund zu einer Kompensation mit ausdrücklicher Feststellung in der Urteilsformel kommen muss ( BGH NJW 2008, 860 [BGH 17.01.2008 - GSSt 1/07] ).

    Die Angeklagte ist daher im vorliegenden Fall zu der angemessenen Strafe zu verurteilen, ohne dass es in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 4 Satz 2 StGB eines Ausspruchs in der Urteilsformel dahingehend bedarf, dass ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt ( BGH NJW 2008, 860 ff. [BGH 17.01.2008 - GSSt 1/07] ).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Unerheblich ist hierbei, ob sich die Vorgehensweise des Polizeibeamten als eine solche als sogenannter verdeckter Ermittler gemäß § 110a StPO oder als ein solcher Polizeibeamter der nur gelegentlich, ohne Legende, wenn auch eventuell unter falschen Namen, verdeckt auftritt (BGHSt 41, 64), gehandelt hat.

    Wesentlich für die Bewertung als verdeckter Ermittler ist, dass der Ermittlungsauftrag über einzelne wenige, konkret bestimmte Ermittlungshandlungen hinausgeht, dass eine unbestimmte Vielzahl von Personen über die wahre Identität des verdeckt operierten Polizeibeamten getäuscht werden müssen und dass wegen der Art und des Umfangen des Auftrages von vornherein abzusehen ist, dass die Identität des Beamten in künftige Strafverfahren auf Dauer geheim gehalten werden muss (BGHSt 41, 64).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Wohnungen für Wohnungsprostitution

    Auszug aus LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Dieses Gesetz verfolgt nach seinem Wortlaut, der Systematik, dem Sinn und Zweck sowie seiner Entstehungsgeschichte allein bestimmte zivil-, sozialversicherungs- sowie teils auch strafrechtliche Ziele, zielt jedoch nicht auf eine Veränderung der gesetzgeberischen Werte ( OVG Rheinland - Pfalz , Urteil vom 17.07.2002, 8 A 10692/02. OVG , abgedruckt in DÖV 2003, 36 [OVG Rheinland-Pfalz 17.07.2002 - 8 A 10692/02.OVG] ).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 C 6.02

    Sperrbezirk; Prostitution; Einwohner; Ermächtigungsgrundlage.

    Auszug aus LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.2003, Bundesverwaltungsgericht 4 C 6.02, NVwZ 2004, 743 [BVerwG 20.11.2003 - 4 C 6/02] ist Artikel 297 Abs. 1 Satz 1. Nr. 1 EGStGB mit höherrangigem Recht vereinbar und damit geltendes Recht.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus LG Meiningen, 10.07.2008 - 444 Js 18629/06
    Zur berücksichtigen ist dabei insbesondere der durch die Verfahrensverzögerung der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfes, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstandes sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbunden besonderen Belastungen ( Bundesverfassungsgericht NStZ-RR 2005, 346).
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