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   LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06   

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https://dejure.org/2006,37800
LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06 (https://dejure.org/2006,37800)
LG Meiningen, Entscheidung vom 20.12.2006 - 4 S 170/06 (https://dejure.org/2006,37800)
LG Meiningen, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 4 S 170/06 (https://dejure.org/2006,37800)
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Volltextveröffentlichung

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Mietwagenkosten, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen Zustellung/Abholung, Winterreifen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH vom 12.10.2004, VI ZR 151/03 sowie weitere Urteile vom 19.04.2005, VI ZR 37/04 und vom 15.02.2005, VI ZR 160/04 sowie Urteil vom 14.02.2006, VI ZR 126/05).

    Er ist gehalten 1 bis 2 Konkurrenzangebote einzuholen (BGH vom 19.04.2005, VI ZR 37/04).

    Soweit eine Vorfinanzierung der Mietwagenkosten dem Kläger möglicherweise den Zugang zu einem Normaltarif eröffnet hätte, betrifft dies auch nach der jüngeren Rechtssprechung des BGH nicht die Tatbestandsseite des Anspruchs (Erforderlichkeit der Herstellungskosten im Sinn von § 249 BGB), sondern die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB (vgl. BGH vom 19.04.2005, VI ZR 37/04, Seite 9 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Berufungskammer des Landgerichts Meiningen ist aus vielen ähnlich gelagerten Fällen und der Beweisaufnahme in den Verfahren 4 S 101/05 durch Vernehmung eines Mitarbeiters der Fa. AVIS und 4 S 161/05 durch Vernehmungen eines Mietarbeiters der Fa. Euromobil und Europcar bekannt, dass bei Anruf eines Unfallgeschädigten, der Anspruch auf vollständigen Schadensersatz hat, grundsätzlich zunächst nur ein Unfallersatztarif angeboten wird.
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Die Einsicht in eine vom Vermieter vorgelegte Vergleichsliste reicht auch in Anbetracht der erheblichen Höhe des Mietzinses, der von der Vermieterin verlangt wurde und die für den Kläger jedenfalls hätte Anlass sein müssen, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen, nicht aus (vgl. BGH vom 13.06.2006, VI ZR 161/05).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH vom 12.10.2004, VI ZR 151/03 sowie weitere Urteile vom 19.04.2005, VI ZR 37/04 und vom 15.02.2005, VI ZR 160/04 sowie Urteil vom 14.02.2006, VI ZR 126/05).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH vom 12.10.2004, VI ZR 151/03 sowie weitere Urteile vom 19.04.2005, VI ZR 37/04 und vom 15.02.2005, VI ZR 160/04 sowie Urteil vom 14.02.2006, VI ZR 126/05).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Die Unsicherheit darüber, zu welchem Preis der Kläger bei ordnungsgemäßer Erkundigung einen Wagen tatsächlich angemietet hätte, geht zu seinen Lasten (vgl. BGH vom 28.06.2006, XII ZR 50/04).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Geschädigte ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (vgl. BGH vom 12.10.2004, VI ZR 151/03 sowie weitere Urteile vom 19.04.2005, VI ZR 37/04 und vom 15.02.2005, VI ZR 160/04 sowie Urteil vom 14.02.2006, VI ZR 126/05).
  • LG Meiningen, 29.06.2006 - 4 S 161/05
    Auszug aus LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
    Der Berufungskammer des Landgerichts Meiningen ist aus vielen ähnlich gelagerten Fällen und der Beweisaufnahme in den Verfahren 4 S 101/05 durch Vernehmung eines Mitarbeiters der Fa. AVIS und 4 S 161/05 durch Vernehmungen eines Mietarbeiters der Fa. Euromobil und Europcar bekannt, dass bei Anruf eines Unfallgeschädigten, der Anspruch auf vollständigen Schadensersatz hat, grundsätzlich zunächst nur ein Unfallersatztarif angeboten wird.
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