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   LG Memmingen, 03.02.2015 - 21 O 1761/13   

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https://dejure.org/2015,26508
LG Memmingen, 03.02.2015 - 21 O 1761/13 (https://dejure.org/2015,26508)
LG Memmingen, Entscheidung vom 03.02.2015 - 21 O 1761/13 (https://dejure.org/2015,26508)
LG Memmingen, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 21 O 1761/13 (https://dejure.org/2015,26508)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    §§ 253 Abs. 2, 828 Abs. 3, 827, 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG
    Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungsanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR bei Mobbing unter Schülern im Internet / Cybermobbing

  • kanzlei.biz

    Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beleidigende Facebook-Kampagne: 1500 Euro Schmerzensgeld

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Mobbing von Kind via Facebook & E-Mails

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    1.500,- EUR Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Kindern

  • heise.de (Pressebericht)

    Im Namen des anderen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Cyber-Mobbing unter Kindern 1.500,- EUR Schmerzensgeld

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobbing durch Kind auf Facebook - 1500,00 Schmerzensgeld

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Cybermobbing - 12 1/2 jähriger haftet für Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Facebook / Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Fick dich du Wixxer - Cybermobbing unter Schülern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cybermobbing auf Facebook: Schüler zu hohem Schmerzensgeld verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutzrechte Ihrer Kinder im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeldanspruch eines Schülers aufgrund beleidigender Äußerungen eines Mitschülers über gefälschte Facebook-Seite - Schmerzensgeld von 1.500 EUR wegen psychotherapeutischer Behandlung infolge Mobbings

Besprechungen u.ä. (3)

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Cybermobbing - Was tun, wenn die Täter immer jünger werden?

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Schülern

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Cybermobbing - 12 1/2 jähriger haftet für Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Facebook / Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 497
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Durch die Facebook-Nutzungsbedingungen wird insoweit aber bestimmt, dass jeder nur ein einziges persönliches Konto erstellen kann und dieses Konto (einschließlich jedwede vom Nutzer verwaltete Seite oder App) an niemanden übertragen werden darf, ohne vorher die schriftliche Erlaubnis von der Firma Facebook Irland Limited einzuholen, so dass der Verfügungsbeklagte mithin hier auch Vertragspartner des Internetprofils "Facebook" geworden ist ( Hessisches LAG , Urteil vom 13.04.2015, Az.: 7 Sa 1013/14, u.a. in: MMR 2016, Seiten 497 ff. ).
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