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   LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15   

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https://dejure.org/2015,35992
LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15 (https://dejure.org/2015,35992)
LG Memmingen, Entscheidung vom 20.05.2015 - 44 T 510/15 (https://dejure.org/2015,35992)
LG Memmingen, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 44 T 510/15 (https://dejure.org/2015,35992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch überfüllten Sitzungssaal

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 69/12

    Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens in jährlichen Raten über einen

    Auszug aus LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15
    1 K 69/12 AG Memmingen.
  • BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13

    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren

    Auszug aus LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15
    Die Reservierung von Sitzplätzen für bestimmte Personengruppen richtet sich unter dem verfassungsrechtlichen Aspekt der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht und ist eine Frage der Prozessleitung des Vorsitzenden (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.04.2013, 1 BvR 990/13, juris Rn. 19), im vorliegenden Fall also eine Entscheidung des Rechtspflegers.
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

    Auszug aus LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15
    Soweit der Rügeführer unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.03.2011 (Beschluss, V ZB 313/10) vorträgt, der Schuldner sei zum Beleg der in dem Schuldnerschutzantrag vorgetragenen Beeinträchtigungen nicht zur Vorlage medizinischer Gutachten verpflichtet gewesen, sondern es sei Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die vorgetragene Gefährdung für Leib und Leben beispielsweise durch Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens zu überprüfen, wäre diese Stellungnahme nicht geeignet gewesen, eine andere Entscheidung des Beschwerdegerichts zu begründen.
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