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LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 802
Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens - rewis.io
Sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Memmingen, 22.01.2015 - 1 M 3387/14
- AG Memmingen, 29.12.2016 - 1 M 3387/14
- LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16
- BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Tübingen, 14.04.2015 - 5 T 55/15
Zwangsvollstreckung: Sofortige Beschwerde gegen einen Haftbefehl zur Erzwingung …
Auszug aus LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16
Der Beschwerdewert folgt aus §§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 3 ZPO unter Berücksichtigung des in § 25 Abs. 1 Nr. 4 für die Gläubiger ausgedrückten Rechtsgedankens, der mangels anderer Angaben vorliegend auch für die Beurteilung des Schuldnerinteresses (§ 25 Abs. 2 RVG) heranzuziehen ist (so auch LG Tübingen, Beschluss vom 14.04.2015, 5 T 55/15). - AG Memmingen, 29.12.2016 - 1 M 3387/14
Haftbefehl, Vermögensauskunft, Schuldtitel, Vollstreckungsvoraussetzungen
Auszug aus LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 19.12.2016 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Memmingen vom 22.01.2015 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 29.12.2016 (Az.: 1 M 3387/14) wird kostenfällig als unbegründet. - BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines …
Auszug aus LG Memmingen, 24.01.2017 - 44 T 1803/16
Dem steht nicht entgegen, dass über die Erinnerung gegen die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft zum Zeitpunkt des Haftbefehlserlasses noch nicht in zweiter Instanz entschieden war; entscheidend ist insoweit alleine, dass die Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft am Terminstag bestanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014, I ZB 27/14).