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   LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18   

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https://dejure.org/2018,35811
LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18 (https://dejure.org/2018,35811)
LG Memmingen, Entscheidung vom 28.08.2018 - 44 T 929/18 (https://dejure.org/2018,35811)
LG Memmingen, Entscheidung vom 28. August 2018 - 44 T 929/18 (https://dejure.org/2018,35811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZVG § 43 Abs. 1, § 73 Abs. 1, § 83 Nr. 6 u. 7, § 100 Abs. 1 u. 3
    Begründung der sofortigen Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss

  • rewis.io

    Begründung der sofortigen Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss

  • ra.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11

    Vollstreckungsklausel für Sicherungsgrundschulden: Nachfolge in die Rechte aus

    Auszug aus LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18
    Auf die durch den Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2012 (Az. V ZR 237/11) kommt es daher im Vollstreckungsverfahren nicht an.
  • LG Frankenthal, 13.06.2012 - 1 T 61/12

    Sofortige Beschwerde eines Schuldners gegen einen Zuschlagsbeschluss i.R.e.

    Auszug aus LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18
    Das Interesse der Schuldner an der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses, mit dem sie ihr Eigentum an dem Grundbesitz verlieren würden, wird durch dessen Verkehrswert bestimmt (vgl. LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12).
  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

    Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde.
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