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   LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17   

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https://dejure.org/2018,30111
LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17 (https://dejure.org/2018,30111)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04.06.2018 - 2 S 5434/17 (https://dejure.org/2018,30111)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 2 S 5434/17 (https://dejure.org/2018,30111)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17
    Im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 164 ZPO ist das Protokoll daher nur dann als unrichtig zu betrachten, wenn sein Inhalt nicht dem entspricht, was tatsächlich in der mündlichen Verhandlung vorgegangen ist (BAG NJW 2009, 1161).

    Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den vorliegenden Sachverhalt scheidet jedoch zum einen schon deshalb aus, weil die rechtliche Lage bei einem Vergleich, der einen Vertrag zwischen den Parteien darstellt (§ 779 BGB), eine andere ist als bei einem der Rechtskraft fähigen Urteil (BAG NJW 2009, 1161).

  • LAG Hamm, 28.02.2012 - 18 Sa 1144/09

    Beschlussberichtigung bei offensichtlich unrichtig formuliertem gerichtlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17
    Derart zustande gekommene Vergleiche können auch nicht in analoger Anwendung des § 319 ZPO oder des § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG (so allerdings LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2012 - 18 Sa 1144/09 - juris) berichtigt werden.

    b) Vor diesem Hintergrund besteht auch für eine analoge Anwendung des § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG kein Raum (aA LAG Hamm Abschluss vom 28.02.2012 - 18 Sa 1144/09 - juris), da es auch hier jedenfalls an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt.

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17
    Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (zu § 319 ZPO: BGH NJW 1985, 742; OLG München NJW-RR 1986, 1447; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 640; AG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 4 C 259/05 - juris).
  • OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86

    Urteilstenor; Entscheidungsgründe; Unrichtigkeit; Unrichtigkeit eines verkündeten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17
    Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (zu § 319 ZPO: BGH NJW 1985, 742; OLG München NJW-RR 1986, 1447; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 640; AG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 4 C 259/05 - juris).
  • AG Bremen, 16.05.2007 - 4 C 259/05
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17
    Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (zu § 319 ZPO: BGH NJW 1985, 742; OLG München NJW-RR 1986, 1447; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 640; AG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 4 C 259/05 - juris).
  • LAG Hamm, 25.01.2021 - 12 Ta 411/20

    Beschlussvergleich - Berichtigung - sofortige Beschwerde

    Die Gegenmeinung lässt eine Analogie mangels Regelungslücke nicht zu ( LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17) oder meint, ein betreffender Irrtum sei in der Regel nicht offenkundig.

    Es fehlt an einer planwidrigen Regelungslücke (so auch LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 4 Ta 2128/18

    Berichtigung Protokoll - Berichtigung Vergleichsbeschluss

    Prozessvergleiche sind entsprechend selbst dann dem Anwendungsbereich des § 319 Abs. 1 ZPO entzogen, wenn sie durch einen gerichtlichen Beschluss zustande gekommen sind (LG Nürnberg-Fürth 04.06.2018 - 2 S 5434/17 - Juris).
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