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   LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17   

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https://dejure.org/2018,27835
LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17 (https://dejure.org/2018,27835)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.09.2018 - 2 O 5504/17 (https://dejure.org/2018,27835)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06. September 2018 - 2 O 5504/17 (https://dejure.org/2018,27835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG a.F. § 5a; BGB § 134, § 812 Abs. 1 Satz 1; BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 4, § 5
    Widerspruchsrecht bei im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag nach Übernahmen durch den Versicherten

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags aufgrund Widerspruchs scheitert an analogem Verbot des BetrAVG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Die sozialpolitische Funktion der betrieblichen Altersversorgung erfasst das staatliche Interesse, dass ein Arbeitnehmer im Alter nicht der Allgemeinheit zur Last fällt und dient auch der notwendigen Ergänzung der durch die Sozialversicherung gewährten Sicherung der Arbeitnehmer im Alter (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346 unter Hinweis auf BT-Drs. 7/1281 S. 19).

    Insoweit liegt es auch im Interesse des einzelnen Arbeitnehmers, seine betriebliche Altersversorgung aufrecht zu erhalten (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346).

    Es soll verhindert werden, dass unverfallbare Anwartschaften - wie die der Klägerin - vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt und für die Vermögensbildung, den Ausgleich von Schulden oder den Konsum statt für die vorgesehene Versorgung verwendet werden (BAG Urt. v. 26.4.2018 - 3 AZR 586/16, NJW 2018, 2346).".

  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift sind eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (st. Rspr. z.B. BGH, Urteil vom 13. März 2018 - II ZR 158/16, NJW-RR 2018, 738).

    Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (BGH, Urteil vom 13. März 2018 - II ZR 158/16, NJW-RR 2018, 738).

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13

    Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitnehmers: Behandlung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Der Versorgungszweck der Anwartschaften soll also möglichst lückenlos gesichert werden (BGH, Beschluss vom 05. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, r+s 2014, 189).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Ein "normaler" Widerspruch nach § 5a VVG a.F. wäre aber nach der bis zum Urteil des BGH vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101 = r+s 204, 340) geltenden Rechtswirklichkeit in seinen Wirkungen allenfalls auf einen Zeitraum von einem Jahr beschränkt gewesen (§ 5a Absatz 2 Satz 4 VVG a.F.).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    - ob ein etwaiges Widerrufsrecht der Klägerin verwirkt wäre, da jedenfalls ein über alle Vertragsmodalitäten voll informierter Versicherungsnehmer, der deutlich macht, dass er den Vertrag unbedingt fortsetzen will, rechtsmissbräuchlich handeln kann, wenn er sich nach jahrelanger Prämienzahlung auf eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über sein Widerspruchsrecht beruft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, BeckRS 2016, 02173), nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Auch durch die Verfügungsbeschränkungen des § 2 BetrAVG soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben (BGH, Urteil vom 08. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28 unter Hinweis auf BT-Drucks. 7/1281 S. 26).
  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    Dem Betriebsrentengesetz liegt dabei die Intention zugrunde, Betriebsrentenanwartschaften angesichts ihrer zunehmenden Bedeutung für die spätere Alterssicherung der Arbeitnehmer möglichst lückenlos bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zu sichern und zu erhalten (BAG aaO, vgl. auch BT-Drs. 15/2150 S. 52; BT-Drs. 7/1281 S. 26).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 365/13

    Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Policenmodell:

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17
    - ob der Klägerin im Zusammenhang des Übergangs des Versicherungsvertrages auf sie erneut hätte über ein Widerspruchsrecht belehrt werden müssen (letztlich offen gelassen von BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - IV ZR 365/13, BeckRS 2016, 118153),.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20

    Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der

    Die Kammer bleibt insoweit bei ihrer bereits mit Urteil vom 06.09.2018 (Az.: 2 O 5504/17, r+s 2018, 528, bestätigt durch OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2019, Az. 8 U 8013/18), geäußerten Rechtsauffassung (zustimmend Langohr-Plato, jurisPR-ArbR 41/2018 Anm. 5; ablehnend Frohnecke r+s 2018, 649):.
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