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   LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15   

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https://dejure.org/2018,45140
LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15 (https://dejure.org/2018,45140)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15 (https://dejure.org/2018,45140)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06. November 2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15 (https://dejure.org/2018,45140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; § 154a Abs. 3 S. 1; § 464 Abs. 3 S. 3; StrEG § 5 Abs. 2 S. 1; § 8 Abs. 3; StGB § 54, § 55, § 133 Abs. 1, § 136 Abs. 1
    Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Amtsträger

  • rewis.io

    Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Amtsträger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

    Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Zwischenzeitlich wurde der Angeklagte mit Urteil der Berufungskammer vom 07.07.2017 in anderer Sache (Az.: 11 Ns 507 Js 1367/12) wegen "Steuerhinterziehung in drei Fällen" zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung sie zur Bewährung ausgesetzt hat.

    Mit Urteil der 3. (großen Wirtschafts-)Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.01.2018 (Az.: 3 KLs 503 Js 371/14) wurde der Angeklagte zuletzt - unter Einbeziehung der Verurteilung im Verfahren 11 Ns 507 Js 1367/12 - wegen Untreue in zehn Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

  • OLG Nürnberg, 30.03.1990 - Ws 327/90

    Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhängte Strafe; Verbindung beider Verfahren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Im Fall der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB in vollem Umfang auf die im Bezugsverfahren 3 KLs 503 Js 371/14 rechtskräftig erkannte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen, wenn - wie hier - die Verbindung beider Verfahren nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 StPO möglich gewesen wäre (gleichfalls allg.M., vgl. u.a. KG, Beschl. v. 06.03.1998 - 4 Ws 44/98, StV 1998, 562; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.03.1990 - Ws 327/90, NStZ 1990, 406; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 51 Rn. 6b; Kunz, in: MüKo-StPO, Bd. 3/2, 1. Aufl., § 2 StrEG Rn. 35, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Eine solche Anrechnung "verfahrensfremder" Untersuchungshaft ist, weil sie auf einer Analogie zu § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB beruht, im Tenor des Einstellungsbeschlusses deklaratorisch abzubilden (anders für den Fall der direkten Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB: BGH, Beschl. v. 07.04.1994 - 1 StR 166/94, NStZ 1994, 335; Fischer, a.a.O., § 51 Rn. 22).
  • KG, 06.03.1998 - 4 Ws 44/98
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Im Fall der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB in vollem Umfang auf die im Bezugsverfahren 3 KLs 503 Js 371/14 rechtskräftig erkannte Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen, wenn - wie hier - die Verbindung beider Verfahren nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 StPO möglich gewesen wäre (gleichfalls allg.M., vgl. u.a. KG, Beschl. v. 06.03.1998 - 4 Ws 44/98, StV 1998, 562; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.03.1990 - Ws 327/90, NStZ 1990, 406; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 51 Rn. 6b; Kunz, in: MüKo-StPO, Bd. 3/2, 1. Aufl., § 2 StrEG Rn. 35, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Diese (wiederum vorläufige) Bewertung wird durch die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Berufungsbegründung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urt. v. 08.07.1974 - 2 Ss 141/74, NJW 1974, 2326, unter III.1.b) zusätzlich gestützt.
  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2012 - 26 KLs 7640 Js 208746/10
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 06.11.2018 - 11 Ns 412 Js 45500/15
    Hinzu tritt, dass es sich (auch) bei einem ("nur" vorläufigen) Insolvenzverwalter um einen "Amtsträger" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB handelt (vgl. Brand, DZWIR 2008, 318, unter V.; ebenso Radkte, in: MüKo-StGB, 3. Aufl., § 11 Rn. 64; dem zuneigend LG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.11.2012 - 5/26 KLs 7640 Js 208746/10, juris, unter V.), mit der Folge, dass jener eine "dienstliche Beschlagnahme" vornehmen resp.
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