Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11837
LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18 (https://dejure.org/2019,11837)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.04.2019 - 9 O 8773/18 (https://dejure.org/2019,11837)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. April 2019 - 9 O 8773/18 (https://dejure.org/2019,11837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 25 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 434 Absatz 1 S. 2 Nr. 2, § 446 S. 1, § 823 Abs. 2
    Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer Täter für den durch den Händler als vorsatzloses Werkzeug begangenen Betrug auf Schadensersatz

  • rewis.io

    Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer Täter für den durch den Händler als vorsatzloses Werkzeug begangenen Betrug auf Schadensersatz

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Herstellers für den durch den Händler begangenen Betrug auf Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW muss im Abgasskandal Kaufpreis fast vollständig erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal und Vorteilsanrechnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgasskandal: Fahrzeughersteller haftet für Fahrzeuge mit schadhafter Software auf Schadensersatz - Zur Haftung des Herstellers für einen durch den Händler unwissend begangenen Betrug

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Die Norm greift jedoch nach der Rechtsprechung nicht nur bei Sachentziehung oder -beschädigung ein, sondern auch in Fällen, in denen dem Geschädigten Geld entzogen wurde (BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06, NJW 2008, 1084; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 Rn. 56 f. - VBL-Gegenwert II).

    Entscheidend ist daher nicht die Sacheigenschaft iSd § 90 (iE § 848 Rn 5), sondern das Bedürfnis, den durch eine Entziehung verursachten, später nicht nachholbaren Verlust der Nutzung auszugleichen (BGH NJW 2008, 1084).

    Da § 849 nicht an den Sachbegriff des § 90 anknüpft, wird nicht nur Bargeld, sondern auch Buchgeld von der Vorschrift erfasst (BGH NJW 2008, 1084).

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Daraus folgt, dass bereits aufgrund des bestehenden enormen Informationsgefälles zwischen den Kunden und der Beklagten diese jedenfalls im Rahmen der sekundären Darlegungslast die (Zwischenergebnisse der internen Ermittlungen vorzutragen hat. Für die Beklagte dürfte es i.Ü.möglich sein, die Entscheidungsstrukturen hinsichtlich der streitgegenständlichen Problematik so nachvollziehbar darzulegen, ohne einzelne Personen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, dass die oben geäußerte tatsächliche Vermutung widerlegt wird. Ein solcher Vortrag fehlt jedoch. Des Weiteren würde vorsätzliches Handeln der handelnden Personen, die sich möglicherweise gegenüber der Beklagten strafbar gemacht haben, eine Außenhaftung der Beklagten gegenüber den Kunden nicht ausschließen. Maßgeblich ist die Sicht der Kunden, die über die Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen der Beklagten und den handelnden Mitarbeitern keine Kenntnis haben (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.1998, Az. III ZR 183/96).

    b) Schließlich kommt auch eine Haftung der Beklagten entsprechend § 31 BGB in Betracht, wenn man - der Beklagten folgend - annimmt, dass die Entscheidung über den Einsatz der streitgegenständlichen Software unterhalb der Vorstandsebene getroffen wurde, weil die Kontrollorgane der Beklagten nicht durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür gesorgt haben, dass die Tätigkeit ihrer leitenden Angestellten ausreichend überwacht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.1998, Az. III ZR 183/96).

    Da es der juristischen Person nicht freisteht, selbst darüber zu entscheiden, für wen sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob die Stellung des "Vertreters" in der Satzung der Körperschaft vorgesehen ist oder ob er über eine entsprechende rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht verfügt (BGH, Urt. v. 05.03.1998, Az. III ZR 183/96).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Zu den Sachen iS dieser Vorschrift gehört auch Geld (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; OLG München OLGZ 1970, 457 f [unterschlagenes Geld]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253, 1254 = ZIP 1990, 1014; hierzu Anm Brehm/Bruggner-Wolter EWiR 1990, 775 [Nichtabführung des Versteigerungserlöses an den Berechtigten]).

    Dieser Zeitpunkt ist vom Gericht gem § 287 ZPO, dh unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falls nach freiem Ermessen festzusetzen (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; BGH VersR 1962, 548, 550 = LM § 849 Nr. 2).

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind nach § 849 BGB für durch eine unerlaubte Handlung verursachte Wertminderungen Zinsen gemäß § 246 BGB in Höhe von 4% jährlich zu entrichten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 -, Rn. 57, juris).

    Die Norm greift jedoch nach der Rechtsprechung nicht nur bei Sachentziehung oder -beschädigung ein, sondern auch in Fällen, in denen dem Geschädigten Geld entzogen wurde (BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06, NJW 2008, 1084; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 Rn. 56 f. - VBL-Gegenwert II).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Hinzu kommt, dass nach BGH-Rechtsprechung der Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass es sich um das erneute Auftreten des Mangels und nicht um unsachgemäße Behandlung nach erneuter Übernahme durch den Käufer handelt, wenn dies nach vorausgegangener Nachbesserung durch den Verkäufer ungeklärt bleibt (BGH NJW 2011, 1664, m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Hinzu kommt, dass auch nach BGH-Rechtsprechung die Frage der Wissenszurechnung von Organvertretern der juristischen Personen jedenfalls im Rahmen der Arglist nicht logischstringent, sondern nur in wertender Betrachtung zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 1996, 1339, m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Nach dieser Norm kann in den Fällen, in denen wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen ist, eine Verzinsung des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangt werden, der der Bestimmung des Werts zugrunde gelegt wird.§ 849 BGB kann ein allgemeiner Rechtsgrundsatz dahin, deliktische Schadensersatzansprüche seien stets von ihrer Entstehung an zu verzinsen, nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZR 91/92, NVwZ 1994, 409, 410).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Ein solcherbesteht, da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, NJW 2006, 1065), da der Sachverhalt nicht nur rechtlich, sondern auch technisch zu beurteilen ist, wobei ein Informationsgefälle zwischen der Beklagten, den Händlern und den Endkunden besteht.
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Diese ist anzunehmen, wenn dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten, die den Täter oder einen Dritten bereichern soll, den Schaden unmittelbar herbeiführt, wobei ein der Höhe nach mit dem Schaden identischer Vorteil nicht vorausgesetzt wird (BGH, NJW 1988, 1397).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019 - 9 O 8773/18
    Zu den Sachen iS dieser Vorschrift gehört auch Geld (BGHZ 8, 288, 298 = NJW 1953, 499, 500 f; OLG München OLGZ 1970, 457 f [unterschlagenes Geld]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253, 1254 = ZIP 1990, 1014; hierzu Anm Brehm/Bruggner-Wolter EWiR 1990, 775 [Nichtabführung des Versteigerungserlöses an den Berechtigten]).
  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
  • OLG München, 09.03.1970 - 19 EU 298/69
  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 218/13

    Schadensersatzprozess wegen des treuhandvermittelten Beitritts zu einer

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

  • LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16

    Abgasskandal: VW verurteilt

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.06.2018 - 9 O 2134/17
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 188/99

    Faktischer Geschäftsführer; Untreue, Kausalität zwischen Irrtum und

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

  • LG Augsburg, 05.12.2018 - 21 O 3267/17

    Verkauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ist sittenwidriges

  • LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines

  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 15 U 190/19

    Abzug von Nutzungsvorteilen beim deliktischen Schadensersatz im sogenannten

    Indes hält es der Senat, anders als andere Oberlandesgerichte und insbesondere auch das Oberlandesgericht Koblenz in der zitierten Entscheidung, für erwägenswert, ob sich die Klägerin die von ihr gezogenen Nutzungen nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen muss, zu dem sie die Beklagte zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert und sie damit ggf. auch in Annahmeverzug gesetzt hat (so LG Hamburg, 19.02.2019, 310 O 99/18 - juris, dort Rn. 53 ff.; ebenso LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019, 9 O 8773/18, BeckRS 2019, 7977 Rn. 22; LG Ellwangen, 20.12.2019, 2 O 178/19, BeckRS 2019, 33130 Rn. 46 ff.; noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, 14.11.2018, 021 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 03.04.2020 - 19 U 194/19

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

    Hilfsweise beruft sich der Kläger auf die in Urteilen der Landgerichte Hamburg (Urteil v. 19.02.2019, 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337, beck-online) und Nürnberg-Fürth (Urteil v. 16.04.2019, 9O 8773, BeckRS 2019, 7977, beck-online) angenommene Beschränkung eines Nutzungswertersatzes auf die Nutzungen innerhalb begrenzter Zeiträume.

    Auch der von der Klägerseite unter Berufung auf Urteile der Landgerichte Hamburg (Urteil v. 19.02.2019, 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337, beck-online) und Nürnberg-Fürth (Urteil v. 16.04.2019, 9O 8773, BeckRS 2019, 7977, beck-online, auch: LG Nürnberg-Fürth Urteil v. 29.10.2019, 9 O 2719/19, BeckRS 2019, 26959, beck-online) angebrachten Überlegung, ein Nutzungswertersatz beschränke sich jedenfalls auf die Nutzungen innerhalb begrenzter Zeiträume, ist nicht zu folgen.

  • LG Hamburg, 21.04.2020 - 310 O 394/18

    Diesel-Abgasskandal: Begrenzung der Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Rahmen

    Indes hält es der Senat, anders als andere Oberlandesgerichte und insbesondere auch das OLG Koblenz in der zitierten Entscheidung, für erwägenswert, ob sich die Kl. die von ihr gezogenen Nutzungen nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen muss, zu dem sie die Bekl. zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert und sie damit gegebenenfalls auch in Annahmeverzug gesetzt hat (so LG Hamburg Urt. v. 19.2.2019 - 310 O 99/18, BeckRS 2019, 3337 Rn. 53 ff.; ebenso LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 16.4.2019 - 9 O 8773/18, BeckRS 2019, 7977 Rn. 22 LG Ellwangen Urt. v. 20.12.2019 -2 O 178/19, BeckRS 2019, 33130 Rn. 46 ff.; noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg Urt. v. 14.11.2018 - 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801 Rn. 13).
  • LG Hamburg, 27.03.2020 - 310 O 285/18
    Indes hält es der Senat, anders als andere Oberlandesgerichte und insbesondere auch das Oberlandesgericht Koblenz in der zitierten Entscheidung, für erwägenswert, ob sich die Klägerin die von ihr gezogenen Nutzungen nur bis zu dem Zeitpunkt anrechnen lassen muss, zu dem sie die Beklagte zur "Rückabwicklung" des Kaufvertrags aufgefordert und sie damit ggf. auch in Annahmeverzug gesetzt hat (so LG Hamburg, 19.02.2019, 310 O 99/18 - juris, dort Rn. 53 ff.; ebenso LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2019, 9 O 8773/18, BeckRS 2019, 7977 Rn. 22; LG Ellwangen, 20.12.2019, 2 O 178/19, BeckRS 2019, 33130 Rn. 46 ff.; noch weitergehend und gar keinen Nutzungsersatz in Abzug bringend LG Augsburg, 14.11.2018, 021 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht