Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 44 Abs. 1, § 69; StPO § 111a
"Bedeutender Fremdschaden" i. S. d. 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB erst ab 2500 EUR? - entgegen BayObLG, BeckRS 2019, 38522 - RA Kotz
Verkehrsunfallflucht - Fahrerlaubnisentziehung - bedeutender Fremdschaden
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallflucht - Sachschaden von mindestens EUR 2.500 netto Voraussetzung
- motzenbaecker-adam.de (Kurzinformation)
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR voraus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht nicht gleich Unfallflucht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht: Entzug der Fahrerlaubnis setzt Sachschaden von mindestens 2.500 EUR netto voraus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR netto voraus - Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ab Betrag von 2.500 EUR netto
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 15.06.2018 - 51 Cs 709 Js 104473/18
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18
Papierfundstellen
- NZV 2020, 55
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18
Ein exakte Ermittlung der Kostenentwicklung bei der Beseitigung von Unfallfolgen ist nicht zuletzt wegen der Vielfältigkeit der Unfallszenarien von geringer Aussagekraft Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz, LG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.05.2008, Az 5/9a Qs 5/08) Die Verbraucherpreise für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sind allein in den Jahren von 2010 bis 2016 um 11, 6 % angestiegen (vgl. Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Klassifikation CC 0723) Im gleichen Zeitraum steigerte sich der Reallohnindex lediglich um 7, 8 % (vgl. Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Reallohnindex und Nominallohnindex, 4. Vierteljahr 2017).
- BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19
Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug
Die im Verfahren über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Angeklagten durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth getroffene Entscheidung (Beschluss vom 05.11.2018 - 5 Qs 69/18), die in der Begründung im wesentlichen den veröffentlichten Beschlüssen dieser Strafkammer vom 28.08.2018 (5 Qs 58/18, VD 2018, 276) und vom 12.11.2018 (5 Qs 73/18, StRR 2019, Nr. 1, 4) entspricht, gibt keinen Anlass zur abschließenden Entscheidung über eine darüber hinausgehende Wertgrenze.