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   LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15, 711 Js 10447/14   

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https://dejure.org/2016,1379
LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2016,1379)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 05.02.2016 - 90 Ns 75/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2016,1379)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 90 Ns 75/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2016,1379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fall "Rabaukenjäger": Redakteur bleibt wegen Beleidigung verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht, 09.02.2016)

    "Rabaukenjäger"-Fall: Großer Wildwechsel

  • meedia.de (Pressebericht, 05.02.2016)

    "Rabauken-Urteil": Geldstrafe gegen Nordkurier-Redakteur bestätigt

  • svz.de (Pressemeldung, 05.02.2016)

    Zeitungs-Chefredakteur: «Rabaukenjäger»-Urteil ein Skandal

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Meinungsfreiheit beim Schutz der persönlichen Ehre (Prof. Dr. Holm Putzke; ZIS 2016, 391)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit nach § 185 StGB und Meinungsfreiheit - oder: Zur Sorgfalt bei Gerichtsurteilen und Presseberichterstattung (Prof. Dr. Holm Putzke; NJW 2016, 177-181)

Sonstiges (2)

  • bdzv.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    BDZV: "Rabaukenjäger" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt

  • nordkurier.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 29.01.2016)

    Nordkurier-Chefredakteur bezieht Stellung: Schon wieder dieses Reh ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 213
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 2097/02

    Meinungsfreiheit (Schutzbereich; Auslegung; Wortlaut; objektiver Sinn; Kontext;

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt, und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften, ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris BVerfG; Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris).

    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BGH NStZ 1994, 390).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).

    Bei einer derart herabsetzenden Äußerung tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (BVerfGE 93, 266, 294).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt, und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften, ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris BVerfG; Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris).

    Geht es zumal - wie hier - um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. insoweit BVerfGE 85, 1, 11, 12, 13).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Der Angeklagte hat sich somit gerade nicht darauf beschränkt, lediglich die öffentliche Meinungslage - gleichsam wie auf einem Markt der Meinungen - wiederzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1996 - VI ZR 386/94, zitiert nach Juris), sondern hat den Begriff "Drecksjäger" gezielt in einem Zusammenhang mit dem von ihm gewählten Begriff "Rabauken-Jäger" verwendet, um seiner eigenen Empörung Ausdruck zu verleihen.
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Der Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (BGHSt 1, 289, 290; BGHSt 11, 67; BGHSt 16, 63 BGHSt 36, 148 Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BGH NStZ 1994, 390).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Der Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (BGHSt 1, 289, 290; BGHSt 11, 67; BGHSt 16, 63 BGHSt 36, 148 Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdn. 1 m.w.N.).
  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Durch Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 20.05.2015 (Az.: 305 Cs 70/15) wurde der Angeklagte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jE.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Das Bundesverfassungsgericht postuliert eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit in seiner konstitutiven Bedeutung für einen freiheitlich demokratischen Prozess, soweit Meinungsäußerungen Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellen (BVerfGE 43, 130, 137).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnortes und seiner Berufstätigkeit ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2005, Az. VI ZR 122/04, NJW 2005, 2844; BGH, Urteil vom 25.06.2009, Az. VI ZR 191/08, AfP 2009, 398; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2010, Az. 4 U 20/10, zitiert nach Juris BVerfGE 119, 1).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1991 - 2 Ss 391/90
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 05.02.2016 -90 Ns 75/15 - aufgehoben.
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