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   LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07   

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LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07 (https://dejure.org/2008,45145)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 06.03.2008 - 4 S 115/07 (https://dejure.org/2008,45145)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 06. März 2008 - 4 S 115/07 (https://dejure.org/2008,45145)
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  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Die Kostenverteilung beim Handeln eines vollmachtlosen Vertreters folgt dem Veranlassungsprinzip ( BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. Aufl., § 88 Rn 11 m.w.N.).

    Denn der vollmachtlose Vertreter kommt als Veranlasser in der Regel nur dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt ( BGH NJW 93, 1865).

  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Ein Geschäft ist dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstößt ( BGH NJW 99, 2266, 2267; 02, 361, 362) .

    Bei kollusivem Zusammenwirken ergibt sich daher lediglich eine Genehmigungsbefugnis desjenigen, zu dessen Lasten die anderen beteiligten Personen zusammen gewirkt haben ( BGH NJW 99, 2266, 2268; 00, 511, 512; Armbrüster, in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch , 5. Aufl., § 138 Rn. 128, 157; kritisch zur Genehmigungsfähigkeit Schlüter, Nell NJOZ 08, 225).

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Die Nichtigkeit des Vertrages wirkt sich auch auf die erteilte Prozessvollmacht aus, weil andernfalls Sinn und Zweck des gesetzlichen Verbots nicht zu erreichen wären (vgl. auch BGH NJW 04, 839, 840; NJW 03, 1594, 1595).

    Vielmehr enthält die Zivilprozessordnung in den §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinshaftung des Vollmachtgebers nicht vorsehen ( BGH NJW 03, 1594, 1595; 04, 844; NJOZ 04, 1498, 1501).

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Darüber hinaus ist hier zu berücksichtigen, dass die Verteidigung der Beklagten - abgesehen von der Frage der Einforderbarkeit gemäß § 18 BRAGO, welche aber noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hergestellt werden kann ( BGH NJW 98, 3486) - nur dann umfassend Erfolg haben kann, wenn die von ihr erhobene Verjährungseinrede eingreift.
  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 266/91

    Abstraktheit der Prozeßvollmacht von Anwaltsnotaren

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Der Verstoß gegen ein derartiges Tätigkeitsverbot begründet zwar für sich gesehen noch nicht die Unwirksamkeit der erteilten Vollmacht ( BGH NJW 93, 1926; OLG Hamm NJW 92, 1174, 1176).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Hierbei sind auch die von den Parteien verfolgten Absichten und Beweggründe zu berücksichtigen ( BGH NJW-RR 98, 590, 591).
  • RG, 01.07.1916 - V 140/16

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Mit dieser Zielsetzung des Gesetzes ist die Verwendung anstößiger Mittel aber selbst dann unvereinbar, wenn mit ihnen ein "löblicher" Zweck verfolgt wird ( BGH WM 60, 551, 553; RGZ 88, 361, 365).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" -

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Mit dieser Zielsetzung des Gesetzes ist die Verwendung anstößiger Mittel aber selbst dann unvereinbar, wenn mit ihnen ein "löblicher" Zweck verfolgt wird ( BGH WM 60, 551, 553; RGZ 88, 361, 365).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Ein Geschäft ist dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstößt ( BGH NJW 99, 2266, 2267; 02, 361, 362) .
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.03.2008 - 4 S 115/07
    Vielmehr enthält die Zivilprozessordnung in den §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinshaftung des Vollmachtgebers nicht vorsehen ( BGH NJW 03, 1594, 1595; 04, 844; NJOZ 04, 1498, 1501).
  • BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

    Umfang der Bürgenhaftung nach Kündigung eines Bauvertrages

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

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