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   LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04   

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LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04 (https://dejure.org/2004,39669)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 08.07.2004 - 5 T 254/04 (https://dejure.org/2004,39669)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 5 T 254/04 (https://dejure.org/2004,39669)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters im Verfahren ohne Masse; Verstoß der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit; Bestimmung des Beurteilungsspielraums der Verwaltung; Überprüfbarkeit von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, ist ein angemessener Zeitraum zu gewähren, um Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln einer Regelung abzuhelfen (BVerfGE 83, S. 1, 21 f. [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ; 101, 331, 350 f.; BGH, a.a.O.).

    Ein Prognose- und Anpassungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht auch für den Erlass gesetzlicher Vergütungsregelungen, wie z.B. für Rechtsanwälte (BVerfGE 83, S. 1 ff. [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ) oder Berufsbetreuer (BVerfGE 101, S. 331 ff.) anerkannt hat, ist dem Verordnungsgeber bei der Regelung der Mindestvergütung von Insolvenzverwaltern ebenfalls zuzubilligen (vgl. BGH a.a.O.).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, ist ein angemessener Zeitraum zu gewähren, um Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln einer Regelung abzuhelfen (BVerfGE 83, S. 1, 21 f. [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ; 101, 331, 350 f.; BGH, a.a.O.).

    Ein Prognose- und Anpassungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht auch für den Erlass gesetzlicher Vergütungsregelungen, wie z.B. für Rechtsanwälte (BVerfGE 83, S. 1 ff. [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ) oder Berufsbetreuer (BVerfGE 101, S. 331 ff.) anerkannt hat, ist dem Verordnungsgeber bei der Regelung der Mindestvergütung von Insolvenzverwaltern ebenfalls zuzubilligen (vgl. BGH a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04
    Der Beurteilungsspielraum des Verordnungsgebers wäre nämlich erst dann überschritten, wenn die Erwägungen nicht vertretbar, also so offensichtlich verfehlt sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (BVerfGE 30, S. 292, 317; 37, S. 104, 118; 95, S. 1, 23; BGH, a.a.O.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04
    Unter zutreffender Auseinandersetzung mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2004, S. 946) hat das Amtsgericht bei seiner Bemessung der Vergütung der Beschwerdeführerin den Mindestvergütungssatz für die Tätigkeit eines Treuhänders im Rahmen masseloser Verfahren gem. § 13 Abs. 1 S. 3 InsVV in Höhe von EUR 250, 00 zu Grunde gelegt.
  • AG Potsdam, 26.03.2004 - 35 IN 68/03

    Zur Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 2 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.07.2004 - 5 T 254/04
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers und der von ihr zitierten Auffassung des Amtsgerichts Potsdam (NJW 2004 S. 1391, 1393) [AG Potsdam 26.03.2004 - 35 IN 68/03] hat die Exekutive ihren Einschätzungsspielraum bei der Bemessung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 S. 1 InsVV hier hinreichend ausgeübt.
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