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   LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13   

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LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13 (https://dejure.org/2014,50447)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 08.10.2014 - 5 T 71/13 (https://dejure.org/2014,50447)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 5 T 71/13 (https://dejure.org/2014,50447)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Ob der Berufsbetreuer die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VBVG erfüllt, unterliegt einer wertenden Betrachtungsweise (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 -, juris).

    Angesichts der Pflichten des Betreuers auf den Willen des Betreuten einzugehen, um seine Wünsche zu erkennen und ihnen weitgehend zu entsprechen (§ 1901 Abs. 2, Abs. 3 BGB), sind unter anderem Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken oder Behinderten fördern, als für die Betreuung nutzbar anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 Rn. 12-, juris).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist deshalb ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2006, FGPrax 2006, 116).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Die bisherige Praxis des Amtsgerichts dem Beschwerdeführer eine Vergütung von 44, 00 EUR je Stunde zu gewähren, hat kein schützenswertes Vertrauen des Beschwerdeführers darauf begründet, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44, 00 EUR erhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, juris; vgl. auch Zimmermann in FamRZ 2013, 165, 168).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13

    Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (a.a.O.; BGH, BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 Rn. 4 - XII ZB 525/13 - juris-).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Die bisherige Praxis des Amtsgerichts dem Beschwerdeführer eine Vergütung von 44, 00 EUR je Stunde zu gewähren, hat kein schützenswertes Vertrauen des Beschwerdeführers darauf begründet, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44, 00 EUR erhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, juris; vgl. auch Zimmermann in FamRZ 2013, 165, 168).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Die bisherige Praxis des Amtsgerichts dem Beschwerdeführer eine Vergütung von 44, 00 EUR je Stunde zu gewähren, hat kein schützenswertes Vertrauen des Beschwerdeführers darauf begründet, dass er weiterhin den ihm zuvor im Verwaltungsverfahren zugebilligten Stundensatz von 44, 00 EUR erhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012, XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, juris; vgl. auch Zimmermann in FamRZ 2013, 165, 168).
  • BGH, 25.06.2014 - VII ZB 23/13

    Vollstreckungsimmunität: Forderungen der Republik Griechenland auf Auszahlung von

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Zur Begründung wird insoweit auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes verwiesen, so auf den Beschluss vom 11. Dezember 2013 XII ZB 355/12 und den Beschluss vom 30. Oktober 2013, VII ZB 23/13 - jeweils juris, deren Ausführungen sich die Kammer anschließt.
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 355/12

    Berufbetreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen berufsbegleitend

    Auszug aus LG Neuruppin, 08.10.2014 - 5 T 71/13
    Zur Begründung wird insoweit auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes verwiesen, so auf den Beschluss vom 11. Dezember 2013 XII ZB 355/12 und den Beschluss vom 30. Oktober 2013, VII ZB 23/13 - jeweils juris, deren Ausführungen sich die Kammer anschließt.
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