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LG Neuruppin, 12.06.2014 - 5 O 127/13 |
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- BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13
Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen
Auszug aus LG Neuruppin, 12.06.2014 - 5 O 127/13
Unabhängig davon, ob er als Emittent oder Anbieter zu qualifizieren ist, gehört er als Gründungsgesellschafter und Initiator jedenfalls zu dem von § 32b Abs. 1 ZPO umfassten Personenkreis (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ARZ 320/13, WM 2013, 1643 Rn. 16). - BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung
Auszug aus LG Neuruppin, 12.06.2014 - 5 O 127/13
Durch eine solche Vorgehensweise werden nicht nur Mehrkosten für die Parteien verursacht, die nach der Rechtsprechung des BGH wegen Rechtsmissbrauchs nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschluss v. 20.11.2012 - VI ZB 3/12, juris Rn. 8 ff), sondern es wird die Justiz durch das ineffiziente Vorgehen der Klägervertreter auch doppelt beansprucht, was nicht nur zur Folge hat, dass sich für jede Klägerpartei ohne sachlichen Grund parallel mindestens zwei Gerichte mit dem umfangreichen und komplexen Sachverhalt befassen müssen.
- OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 89/14
Abänderung eines Prozessurteils in ein Sachurteil durch das Berufungsgericht; …
Daher drängt sich der Eindruck auf, dass der Zweck vor allem darin bestand, zu Lasten der beteiligten Rechtsschutzversicherungen einen Millionenumsatz für die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu generieren (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 114/14, Seite 7 f., den Prozessbevollmächtigten bekannt; LG Neuruppin, Urteil vom 12. Juni 2014 - 5 O 127/13, juris, Rn. 15 ff.). - VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 24/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Landgericht, das zuvor auf Bedenken gegen seine örtliche Zuständigkeit hingewiesen hatte, wies die Klage mit Urteil vom 12. Juni 2014 (5 O 127/13) als unzulässig ab und führte zur Begründung aus, gemäß § 32b Abs. 1 ZPO sei das Landgericht X. als das Gericht am Sitz des von den Beschwerdeführern in dem Parallelverfahren in Anspruch genommenen Gründungsgesellschafters und Initiators der Fonds örtlich zuständig. - OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen.
- OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer …
Dass das OLG Brandenburg die Zuständigkeit im Sinne des Landgerichts Traunstein beurteilt hat (Beschluss vom 24.10.2014, 7 U 170/14, vorgängig LG Neuruppin, Urteil vom 12.06.2014, 5 0 127/13), kann vorliegend nicht zu einer anderweitigen Entscheidung veranlassen. - OLG Naumburg, 15.10.2014 - 5 U 114/14
Schadensersatz bei Kapitalanlageberatung: Angaben im Prospekt zur …
Die vorstehenden Umstände erscheinen zumindest in ihrer Gesamtheit geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass die Vorschaltung der Güteverfahren hier von vornherein nicht auf die Erzielung von gütlichen Einigungen, sondern allein darauf ausgerichtet war, sich im Zusammenwirken mit der Gütestelle eine Hemmung der Verjährung und ein ausreichendes Zeitfenster zur Vorbereitung der geplanten D.-Fonds-Klagewelle zu verschaffen, deren Sinn und Zweck angesichts der gegen die D.-Fonds -Anleger bereits ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (dazu näher unten) allein darin bestehen kann, zu Lasten der beteiligten Rechtsschutzversicherungen einen Millionenumsatz zu generieren (…vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 26 ff; LG Neuruppin, Urt. v. 12.06.2014, 5 O 127/13, Rn. 15 ff; jeweils zitiert nach juris).