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   LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17   

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https://dejure.org/2018,5553
LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17 (https://dejure.org/2018,5553)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 14.02.2018 - 6 O 37/17 (https://dejure.org/2018,5553)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 6 O 37/17 (https://dejure.org/2018,5553)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bewerbung von Mietraum als "provisionsfrei" ist irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "provisionsfrei" durch Internetportal für Vermietungen wenn Auftrag durch Vermieter erfolgt ist und diese Provision zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Bewerbung und des Angebots der Wohnräume zur Miete unter der Angabe "provisionsfrei" im geschäftlichen Verkehr wegen Irreführung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reklame für Wohnräumen als "provisionsfrei" ist wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Es besteht hier auch Wiederholungsgefahr, da die Beklagte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat (vgl. auch BGH NJW 1996, 723, 724).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Die Abmahnung war hier erforderlich, um der Beklagten einen Weg zu weisen, den Kläger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. auch BGH GRUR 2010, 354).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 34/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbung eines Edelmetallankäufers

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Unzulässig ist eine Werbung mit Selbstverständlichem daher dann, wenn sie bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise einen unrichtigen Eindruck erweckt (BGH GRUR 2014, 498, 499).
  • OLG Köln, 12.10.2017 - 6 W 114/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einen

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für die Bewertung ist hier von dem Regelstreitwert für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Höhe von 25.000,00 EUR auszugehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.11.2017 - 6 W 114/17).
  • OLG Hamburg, 26.10.2000 - 3 U 42/00

    Werbung mit Zusatz "Ohne Maklergebühr" für die Vermittlung von Wohnungen durch

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Der vorliegende Fall ist gerade nicht mit demjenigen der Entscheidung des OLG Hamburg in GRUR-RR 2001, 170 vergleichbar.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Auch wenn die Klage auf mehrere Aspekte der Irreführung gestützt wird, liegt hier, da nur ein einheitlicher Klageantrag formuliert worden ist, ein einheitlicher Streitgegenstand vor, der es dem Gericht überlässt, mit welcher Begründung es der Klage stattgibt (BGH GRUR 2013, 401, 403).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen zur Postulationsfähigkeit von Rechtsanwälten ausgeführt, dass der Umstand der nunmehrigen Zulassung der Anwälte bei allen Oberlandesgerichten keine (den Verkehrskreisen allgemein bekannte) Selbstverständlichkeit sei (BGH NJW 2013, 2671 ff.).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Insbesondere steht der Umstand, dass hier durch die Handlungen fremde Unternehmen gefördert werden, der Inanspruchnahme der Beklagten nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2015, 694; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8 Rn. 2.5a).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Denn bei den nunmehr für den Mietinteressenten von Wohnraum noch provisionspflichtigen Geschäften handelt es sich um enge Ausnahmefälle (vgl. BVerfG NZM 2016, 685, 688).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 121/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Neuruppin, 14.02.2018 - 6 O 37/17
    Werden in der Werbung Eigenschaften einer Ware oder Leistung, die genuin zu ihrem Wesen gehören oder gesetzlich vorgeschrieben sind, besonders betont, ist die Aussage trotz ihrer objektiven Richtigkeit im Sinne des § 5 irreführend, wenn der Verkehr das Selbstverständliche der Eigenschaft nicht kennt bzw. nicht erkennt und deshalb zu Unrecht von einem Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vor vergleichbaren anderen Angeboten ausgeht (BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - I ZR 121/07; Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Aufl., § 5 Rn. 192).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2019 - 6 U 54/18

    Unterlassung irreführender Werbung hinsichtlich mit Provisionsfreiheit beworbener

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.02.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neuruppin - 6 O 37/17 - wird zurückgewiesen.
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